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Doppel-Förderung für E-Autos wieder möglich - Aber Grenzen beim Leasing

Veröffentlicht am 04.11.2020, 11:26
Aktualisiert 04.11.2020, 11:30
© Reuters.

Berlin, 04. Nov (Reuters) - Die Bundesregierung macht eine Doppel-Förderung für E-Autos aus unterschiedlichen Programmen wieder möglich. Dabei sollen Auflagen gelten, insbesondere für das Leasing von Fahrzeugen. Ab 16. November werde eine neue Richtlinie für die Kaufprämien in Kraft treten, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Minister Peter Altmaier vollzog damit die angekündigte Kehrtwende, nachdem er zuvor eine Doppel-Förderung ausgeschlossen hatte und damit zahlreiche Länder-, Kommunal- und auch Bundesprogramme ausgebremst hatte. Diese durften nicht mit der regulären Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt, kombiniert werden. Das behinderte Pläne für gezielte Hilfe etwa für die Flotten kommunaler Sozialdienste, des Kleingewerbes oder des Car-Sharing. nannte die Kaufprämie für E-Autos oder Plug-In-Hybride einen vollen Erfolg: "Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet", sagte der CDU-Politiker. Das Interesse sei groß, diesen Trend für mehr Klimaschutz wolle man weiter unterstützen.

Um Doppelförderungen zu ermöglichen, habe das Wirtschaftsministerium mit dem Verkehrs- und Umweltressort bereits Vereinbarungen getroffen, mit denen deren Programme dann umgesetzt werden können. Ähnliches müssten Länder und Kommunen machen. Vor allem aber veröffentlichte das Ministerium eine Leasing-Tabelle mit Beträgen für die Förderung, die sich nach der Leasing-Dauer richtet. Dies soll eine Überförderung verhindern. Wenn die volle Prämie auf kurze Leasingzeiten angerechnet werden würde, hätte dies teils extrem niedrige Raten zur Folge gehabt.

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