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Netzagentur will nach Urteil 5G-Auktion starten

Veröffentlicht am 15.03.2019, 10:58
© Reuters. A 5G sign is seen inside the Xiaomi booth at the Mobile World Congress in Barcelona
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Düsseldorf (Reuters) - Die Bundesnetzagentur kann die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in Angriff nehmen.

"Die Versteigerung wird am Dienstag um 10.00 Uhr in Mainz beginnen", sagte ein Sprecher des Regulierers am Freitag. Das Kölner Gericht hatte zuvor die gegen die Bundesnetzagentur gerichteten Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefonica (MC:TEF) und Vodafone (LON:VOD) abgeschmettert. Auch ein Eilantrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel scheiterte. Die Entscheidungen seien unanfechtbar, teilte das Gericht mit.

Vodafone werte den Beschluss aus und wolle sich noch nicht zu Details äußern, sagte ein Sprecher. Telefonica nehme die Entscheidung zur Kenntnis, teilte das Unternehmen mit. Eine Sprecherin der Mobilcom-Debitel-Mutter Freenet (DE:FNTGn) erklärte, das Unternehmen sei überrascht, dass der Eilantrag abgewiesen worden sei: "Eine genaue Bewertung der Entscheidung können wir erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe abgeben."

© Reuters. A 5G sign is seen inside the Xiaomi booth at the Mobile World Congress in Barcelona

Telekom, Telefonica und Vodafone hatten sich vor dem Gericht unter anderem gegen Versorgungsauflagen gewehrt, die die künftigen Frequenzanbieter nach dem Willen der Netzagentur erfüllen sollen. Diese müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Unternehmen hielten diese Vorgaben für unzumutbar. Die Kläger gingen zudem auch gegen vom Regulierer erlassene Verhandlungsgebote vor, die künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu verpflichten, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über solche Kooperationen zu verhandeln.

Das Gericht folgte dem nicht. Die Entscheidung der Netzagentur sei nach dem im Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Zudem bestehe an einer Versteigerung der 5G-Frequenzen ein erhebliches öffentliches Interesse. Die von Klägern geltend gemachten Argumente hätten dagegen geringeres Gewicht. "Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts", sagte der Sprecher der Netzagentur. Das Gericht habe die Position des Regulierers auch inhaltlich gestützt.

5G soll den Weg für neue Schlüsseltechnologien wie autonomes Fahren und Industrie 4.0 ebnen. Es stehen Frequenzen im 2-Gigahertz-Band sowie im 3,6-Gigahertz-Band zur Zuteilung. Um diese wollen Marktführer Deutsche Telekom (DE:DTEGn), Vodafone, Telefonica Deutschland sowie erstmals die United-Internet-Tochter Drillisch bieten. 5G soll Daten mindestens hundert Mal schneller übertragen als die der aktuellen 4G-Netze und für sehr niedrige Reaktionszeiten sorgen. Zudem müssen keine Unterbrechungen während der Übertragung befürchtet werden.

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