Wegen der Manipulation von Abgaswerten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Medienberichten zufolge ein Bußgeldverfahren gegen Volkswagen (DE:VOWG) eröffnet. Dabei gehe es um die Ahndung eventueller Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen und gegebenenfalls auch um die "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils", den VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten Schadstoffwerten gehabt haben könnte, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Freitag unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe.
Ausgangspunkt des neuen Verfahrens ist demnach die Aufsichtspflicht einer Unternehmensführung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig muss laut den Berichten prüfen, ob der Einsatz der Betrugssoftware in elf Millionen Dieselfahrzeugen vom Volkswagen-Management zumindest fahrlässig ermöglicht wurde, weil es seine Aufsichtspflichten vernachlässigte. Sollte das der Fall sein, muss als nächstes ermittelt werden, wie hoch der dadurch erzielte Gewinn war.
Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst keine Angaben dazu machen, wie hoch ein Bußgeld ausfallen könnte. Die Summe kann jedoch laut den Berichten erheblich sein. Das Gesetz regelt demnach ausdrücklich, dass "die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil" übersteigen solle, "den der Täter aus der Tat gezogen hat". Es werde also über dem Gewinn liegen, den VW durch die Manipulationssoftware gehabt habe.
In der Vergangenheit gab es in ähnlichen Fällen bereits hohe Bußgelder, wie "Süddeutsche", NDR und WDR weiter berichteten. Der Industriekonzern Siemens (DE:SIEGn) und der Lkw-Hersteller MAN hatten früher weltweit Regierungen, Beamte oder Geschäftspartner bestochen, um lukrative Aufträge zu bekommen. Nachdem das aufgeflogen war, musste Siemens knapp 600 Millionen Euro zahlen, bei MAN waren es 150 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft führt in Zusammenhang mit dem Dieselbetrug bei Volkswagen insgesamt vier Ermittlungsverfahren. Das jetzt eröffnete Bußgeldverfahren kommt laut den Medienberichten noch hinzu. Wann es abgeschlossen werden kann, ließ die Staatsanwaltschaft den Berichten zufolge offen. Zunächst habe Volkswagen die Gelegenheit zur Stellungnahme.