Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Mit einem Schlag um mehrere Millionen reicher ‒ CTS Eventim?

Veröffentlicht am 04.07.2019, 09:09
Aktualisiert 04.07.2019, 09:36
© Reuters.
EVDG
-

Stell’ dir vor, du bekommst fürs Nichtstun eine Millionensumme. Was sich anhört wie ein modernes Märchen, könnte für CTS Eventim (DE:EVDG) (WKN: 547030) möglicherweise bald Realität werden. Grund hierfür ist das Scheitern der deutschen Maut.

Wir befinden uns im Jahre 2019 nach Christus. Ganz Deutschland leidet unter der gerichtlichen europäischen Entscheidung, wonach die Maut hierzulande nicht kommen wird. Ganz Deutschland? Nein! Ein Münchener Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern freut sich möglicherweise sogar über eine unerwartete Einnahme.

CTS Eventim und die Maut Frei nach Asterix lässt sich die neueste Entwicklung der deutschen Maut am besten beschreiben. Dabei fängt die Geschichte der Maut für CTS Eventim Ende des vergangenen Jahres verheißungsvoll an: Am 30. Dezember 2018 haben das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Konsortium aus CTS Eventim AG & Co. KGaA und Kapsch TrafficCom AG (WKN: A0MUZU) zur Erhebung der Maut beauftragt. Der Vertrag beinhaltete eine Laufzeit über mindestens zwölf Jahre und das Auftragsvolumen wurde auf knapp 2 Mrd. Euro inklusive Umsatzsteuer beziffert.

Quartalszahlen positiv Danach ging es insgesamt recht ruhig zu: Bei der Vorlage der Quartalsergebnisse am 23. Mai wurde das Thema „Maut“ nicht berücksichtigt, vielmehr hieß es: „Aufgrund der Komplexität der Abbildung des Vertragswerks nach IFRS lag bei Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2018 noch keine finale Planung der Umsatz- und Ergebniseffekte nach IFRS für das Jahr 2019 vor.“ Mit anderen Worten – die Einnahmen sind noch nicht berücksichtigt.

Doch auch ohne das Thema „Maut“ kann sich der Erfolg von CTS Eventim sehen lassen: So kletterte der Konzernumsatz im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 282,7 Mio. Euro. Und auch die Aussichten klingen rosig: Laut Unternehmensangaben sollen sowohl Umsatz als auch Gewinn 2019 weiter wachsen.

Ende der Maut Und dann kam am 18.06. das (vorläufige) Maut-Aus: Sowohl seitens der Bundesregierung als auch der Unternehmensspitze des Konsortiums reagierte man zunächst entsetzt. Und als dann auch noch die Vertragskündigung seitens der Bundesregierung beim Konsortium eintraf, reagierten die Unternehmensspitzen verärgert, da die Kündigung aus Unternehmenssicht rechtlich nicht abgesichert sei und nicht nachvollziehbare Gründe angegeben wurden.

Insgesamt blieb die Enttäuschung der Aktionäre aus: Normalerweise müsste aufgrund einer solchen Hiobsbotschaft der Aktienkurs in die Knie gehen, wenn auf einmal sicher geglaubte Umsätze in Milliardenhöhe wegbrechen – doch von Panik oder Ausverkaufsstimmung keine Spur. Sicherlich senkten ein paar Analysten ihre Ausblicke und Prognosen, doch insgesamt blieb es eher ruhig.

Seit Beginn des Jahres konnte sich die Aktie von rund 33 Euro bis zum 28.06. auf 41 Euro verbessern, dabei konnte sie im Mai bei mehr als 46 Euro ein neues Allzeithoch markieren.

Juristische Auseinandersetzung droht Jetzt wird es sicherlich noch einige juristische Auseinandersetzungen geben. Während das Bundesverkehrsministerium darauf hinweist, dass es seitens des Konsortiums zu Vertragsverstößen kam, stößt diese Aussage auf Unverständnis bei CTS Eventim. Hier prüft man noch die Gründe und Folgen der Kündigung des Betreibervertrags zur Pkw-Maut in Deutschland.

CTS Eventim betont, dass die mit dem Bund 2018 geschlossenen Verträge Schutzbestimmungen enthielten, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollten. Dies gelte auch für den Fall, dass die Maut nicht eingeführt werden sollte. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” geht davon aus, dass nach dem Scheitern dem Bund eine Entschädigungsforderung von 300 Mio. Euro droht. Dieser Beitrag soll vom Bundesverkehrsministerium für das Betreiberkonsortium bestehend aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom AG in Aussicht gestellt worden sein, um Investitionskosten und entgangenen Gewinn auszugleichen.

Das Scheitern der Maut und die mögliche Entschädigungszahlung sollte nun nicht als Kaufargument genutzt werden. Aber es sorgt für zusätzliche Fantasie für ein Unternehmen, das sich ohnehin im Wachstum befindet.

Uli Jörg Lotter besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool empfiehlt Kapsch TrafficCom.

Motley Fool Deutschland 2019

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.