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ROUNDUP: Bundesfinanzhof stärkt Privatkliniken in Deutschland

Veröffentlicht am 24.02.2015, 14:42
© Reuters.  ROUNDUP: Bundesfinanzhof stärkt Privatkliniken in Deutschland

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Privatkliniken mit einem hohen Anteil gesetzlich versicherter Patienten dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs steuerlich nicht schlechter gestellt werden als öffentliche Kliniken. Wie das oberste deutsche Steuergericht in München entschied, können diese privaten Krankenhäuser bei den Behandlungskosten der Patienten genauso von der Umsatzsteuer befreit werden wie öffentliche Kliniken. "Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Betreiber privater Krankenhäuser", teilte der Bundesfinanzhof am Dienstag mit.

Bislang sind die Leistungen der Privatklinken nur dann steuerfrei, wenn sie einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind oder es sich um eine Hochschulklinik handelt. Ansonsten müssen sie den allgemeinen Satz von 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Diese Unterscheidung ist aus Sicht der Richter aber nicht mit dem geltenden Recht vereinbar. "Das Unionsrecht enthält für den nationalen Gesetzgeber keine Befugnis zur Kontingentierung von Steuerbefreiungen.

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