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ROUNDUP/Gericht: Entscheidung zu Porsche-Sammelverfahren erst im April

Veröffentlicht am 08.12.2015, 16:07
Aktualisiert 08.12.2015, 16:09
© Reuters.  ROUNDUP/Gericht: Entscheidung zu Porsche-Sammelverfahren erst im April
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HANNOVER (dpa-AFX) - Der schier endlose Justizmarathon zur Aufarbeitung der Porsche-VW (XETRA:VOW3)-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 zieht sich weiter in die Länge. Das Landgericht Hannover legte am Dienstag nach einer mehrstündigen Verhandlung über einen Antrag auf ein Sammelverfahren fest, erst am 13. April 2016 eine Entscheidung verkünden zu wollen. Die Klägerseite hatte beantragt, vier laufende Verfahren entsprechend des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu bündeln und so das Wirrwarr an Prozess-Strängen zu beenden. Anleger wollen von der Porsche (DE:PSHG_p) SE (ETR:PAH3) Schadenersatz in Milliardenhöhe, weil wegen der VW-Kursschwankungen hohe Einbußen hinnehmen mussten.

Ein Grund für die späte Terminierung: Erst im November hätten Prozessbeteiligte sehr umfangreiche Aktenvorlagen eingereicht, sagte ein Landgerichtssprecher. Bevor das Gericht eine Entscheidung trifft, haben alle Beteiligte zur schriftlichen Reaktion.

Die Verfahrenswege sind kompliziert: Sollte das Landgericht im April den KapMuG-Fragenkatalog beschließen, ginge dieser an das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Von dort aus ginge es wohl weiter an den Bundesgerichtshof. Sollte dort ebenfalls grünes Licht gegeben werden, müsste das Landgericht Hannover final urteilen über die Schadenersatz-Forderungen. Hierbei müsste es sich aber an den vorher festgelegten KapMuG-Elementen orientieren, die Weichen für das Urteil wären gewissermaßen gestellt. Vor 2019 wird nicht mit solchen finalen Urteilen gerechnet. Insgesamt fordern Anleger mehr als fünf Milliarden Euro Schadenersatz, ihre Klagewelle startete 2010.

Der Anwalt der Kläger, Andreas Tilp, zeigte sich nach dem Verfahrenstag am Dienstag zuversichtlich. Es gehe wohl ins KapMuG-Verfahren vor dem OLG Celle, sagte Tilp. Dies ist sein Ziel. "Das KaPmuG-Verfahren erhöht die Chancen der Kläger deutlich", sagt Tilp. Kläger würden angehalten, alle ihnen vorliegenden Beweismittel einzubringen. "Vor dem OLG Celle müssen alle Kläger mit vereinten Kräften kämpfen." Tilps Kanzlei war auch in das erste KapMuG-Verfahren überhaupt eingebunden, bei dem Tausende Kläger sich falsch informiert gefühlt hatten beim Telekom-Börsengang im Jahr 2000. Dieses Verfahren sei inzwischen so gut wie gewonnen, was ohne KapMuG wohl nicht geschafft worden wäre, sagt Tilp.

Der Anwalt der Porsche SE, Markus Meier, gab sich ebenfalls optimistisch. "Es ist am Ende des Tages egal, vor welchem Gericht wir gewinnen", sagte Meier.

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