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ROUNDUP/Kartellamt: Lufthansa darf Condor nicht vom Zubringernetz abschneiden

Veröffentlicht am 08.02.2022, 12:52
Aktualisiert 08.02.2022, 13:00
© Reuters.
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FRANKFURT (dpa-AFX) - Condor-Passagiere sollen ihre Fernflüge auch weiterhin mit Zubringerflügen des Lufthansa (4:LHAG)-Konzerns erreichen können. Die marktbeherrschende Lufthansa dürfe ihre Konkurrentin nicht von ihrem Zubringernetz abschneiden, hat das Bundeskartellamt vorläufig entschieden. Condor habe für seine Passagiere einen kartellrechtlichen Anspruch auf Zugang zu den Zubringerflügen, teilte die Wettbewerbsbehörde am Dienstag in Bonn mit. Vor einer endgültigen Entscheidung werde noch beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der vom Staat gerettete Lufthansa-Konzern will mit der Marke "Eurowings Discover" selbst stärker in den Ferienflugmarkt einsteigen. Den langjährigen Zuliefervertrag mit der ebenfalls öffentlich gestützten Condor hatte der MDax (MDAX)-Konzern zum Juni 2021 gekündigt und diese Kündigung erst auf Druck der Behörden bis zum 10. Mai 2022 ausgesetzt. Condor hatte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union gegen die staatlichen Beihilfen für Lufthansa geklagt. Dieses Verfahren läuft noch.

Allein die Lufthansa könne einen dauerhaften Zubringerdienst zu Fernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen, stellte das Kartellamt nun im Hauptsacheverfahren fest. "Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten. Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung.

Ferntouristen erreichen ihren Überseeflug größtenteils mit kürzeren Zubringerverbindungen. Seit vielen Jahren kann die Ferienfluggesellschaft Condor dafür auf das Europa-Netz der Lufthansa-Gruppe zurückgreifen. Mit Hilfe eines bilateralen Vertrages sind dabei der vollständige Reiseschutz und einheitliche Bordkarten für den Gesamttrip gesichert. Zudem kann das Gepäck vom Abflughafen zum Zielort durchgecheckt werden. Das Kartellamt hält allerdings auch diese Vereinbarung für nicht wettbewerbsgerecht, da Condor unter anderem nicht aus allen Buchungsklassen wählen könne.

"Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich keinen zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden", erklärte Condor-Chef Ralf Teckentrup in Frankfurt. Er sieht in der noch vorläufigen Entscheidung ein klares Signal für Buchungen: "Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen, auch über den 10. Mai 2022 hinaus." Entsprechende Flüge würden im Laufe der nächsten Wochen über die verschiedenen Kanäle buchbar werden.

Die Lufthansa kündigte eine umfangreiche Stellungnahme beim Bundeskartellamt an, wollte sich inhaltlich aber nicht äußern. Fristen wurden nicht genannt. Bereits in einem Eilverfahren hatten die Wettbewerbshüter im Sinne der Condor entschieden.

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