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Streit deutscher Verlage mit Google landet vorm EuGH

Veröffentlicht am 09.05.2017, 16:59
Aktualisiert 09.05.2017, 17:10
© Reuters. A man holds his smartphone which displays the Google home page, in this picture illustration taken in Bordeaux, Southwestern France
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Berlin (Reuters) - Die Dauerfehde deutscher Verlage mit Google (NASDAQ:GOOGL) über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet beschäftigt nun auch den europäischen Gerichtshof.

Das Landgericht Berlin setzte am Dienstag das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht aus und lässt Kernfragen dazu vom EuGH prüfen. Dieser solle entscheiden, ob das Gesetz vor In-Kraft-Treten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Sollte dies der Fall sein, wäre das Vorhaben wohl endgültig gescheitert.

Der Konflikt dreht sich um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit einigen Verlagen wie dem "Bild"- und "Welt"-Herausgeber Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Als Erfolg sehen die Verlage, dass das Gericht ihre Klage als "zumindest teilweise begründet" bezeichnete. Offenblieb zunächst, was genau das Gericht damit meint. Knackpunkt ist aber nun erst einmal die Frage, wie der EuGH entscheidet.

HÄTTE DIE BUNDESREGIERUNG DAS GESETZ DER EU VORLEGEN MÜSSEN?

© Reuters. A man holds his smartphone which displays the Google home page, in this picture illustration taken in Bordeaux, Southwestern France

EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Kommission über bestimmte Gesetz informieren und sie teilweise auch überprüfen lassen, bevor das Gesetz im eigenen Staat wirksam wird. Diese sogenannte "Notifizierung" gilt etwa für Vorhaben, die "technische Vorschriften" bezüglich von "Diensten der Informationsgesellschaft" betreffen. Der EuGH soll nun urteilen, ob auch das Leistungsschutzrecht hätte notifiziert werden müssen, sagte Richter Peter Scholz. Das Landgericht gehe zwar davon aus, könne diese Entscheidung aber nicht selbst treffen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, die frühere Regierung von Union und FDP habe keinen Anlass gesehen, das Leistungsschutzrecht in Brüssel vorzulegen. Die Verlage teilen nach den Worten von VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde diese Einschätzung. Ein Anwalt der Pressehäuser ergänzte, erfahrungsgemäß dauere eine EuGH-Entscheidung etwa ein Jahr.

Google sieht sich derweil bestätigt. Der Gerichtsbeschluss habe erneut gezeigt, "dass mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch immer zahlreiche Widersprüche und ungeklärte Fragen verbunden sind". Zu den Kritikern gehört auch die Piraten-Politikerin Julia Reda. "Spätestens jetzt muss die Europäischen Kommission ihre Pläne für ein EU-weites Leistungsschutzrecht fallenlassen", sagte die EU-Parlamentariern.

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