💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Zeitung - Einigung auf Kaufanreize für E-Autos im Februar

Veröffentlicht am 09.01.2016, 02:50
Aktualisiert 09.01.2016, 03:00
© Reuters.  Zeitung - Einigung auf Kaufanreize für E-Autos im Februar

Berlin, 09. Jan (Reuters) - Das Bundeskanzleramt dringt einem Medienbericht zufolge auf die zügige Verabschiedung eines neuen Förderprogramms für Elektroautos. Bei einem Treffen von Staatssekretären am 18. Januar solle über Förderinstrumente und deren Finanzierung beraten werden, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" vorab aus ihrer Samstag-Ausgabe. Im Februar solle dann eine Einigung etwa auf Kaufanreize oder Sonderabschreibungen stehen, hieß es unter Berufung auf Regierungskreise.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung, in den derzeitigen Beratungen stünden weder direkte Kaufprämien noch Mineralölsteuererhöhung oder Bonus-Malus-Regelungen zur Debatte.

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte sich im Dezember für eine Prämie in Höhe von 5000 Euro für jedes Elektrofahrzeug ausgesprochen. Bundesregierung hat das Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bekommen. Viele Experten halten das inzwischen für nicht mehr erreichbar.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im September gesagt, es solle noch 2015 eine Entscheidung über die Förderinstrumente geben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.