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Delisting – Was tun, wenn Aktien nicht mehr handelbar sind?

Veröffentlicht am 16.02.2016, 11:51

Kennen Sie noch Unternehmen wie Analytik Jena (auch Thema hier im Geldanlage-Brief), Marseille-Kliniken, MWG Biotech, Pironet oder Pixelpark? Sie alle haben eines gemeinsam: Die Aktien dieser Gesellschaften sind nicht mehr an der Börse notiert. Ein Handel in diesen Werten ist damit erschwert.

Geänderte Delisting-Regeln erleichtern Rückzug von der Börse

Geänderte Delisting-Regeln haben den Unternehmen den Rückzug von der Börse leichter gemacht. Zuvor musste ein Delisting auf der Hauptversammlung von einer Mehrheit der Aktionäre beschlossen werden. Allen Aktionären musste die Gesellschaft zudem ein faires Kaufangebot für ihre Aktien unterbreiten. Diese Regelung verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch vor einiger Zeit, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012 den verfassungsrechtlichen Schutz für die Handelbarkeit einer Aktie verneint hatte. Seitdem reicht ein Vorstandsbeschluss des Unternehmens für ein Delisting. Einzig die Börse Düsseldorf sieht jedoch die Verpflichtung zu einem Hauptversammlungsbeschluss und einem Abfindungsangebot vor.

Börse Überraschung für Aktionäre

Dies kann bei Aktionären zu bösen Überraschungen führen, wenn sie sich nicht regelmäßig über alle Aktivitäten ihrer Unternehmen, deren Aktien sie halten, informieren. Man spricht hier von der Holschuld des Aktionärs. Ein Vorstandsbeschluss zum Delisting muss zwar per Ad-Hoc-Mitteilung veröffentlicht werden, eine schriftliche Information an jeden Aktionär aber nicht erfolgen, auch nicht durch die depotführende Bank.

Was tun, wenn Aktien nicht mehr handelbar sind?

So kann es vorkommen, dass Kleinaktionäre von einem Delisting zunächst nichts mitbekommen. Erst wenn sie dann irgendwann beim Wert ihrer Aktien eine Null im Depotauszug sehen, kommt vielleicht leichte Panik auf. Dann stellt sich die Frage, wie man die Aktien nun noch möglichst werterhaltend oder mit mit wenig Verlust verkaufen kann. Im schlimmsten Fall gerät man an windige Anbieter, die unseriöse Angebote machen, im weniger schlimmen Fall an einen Handelspartner, der sich durch hohe Kosten wie Handelsspreads von 5% oder gar 10% auszeichnen.

Eine mögliche Lösung: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG

Eine Lösung kann da die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG sein. Sie verzichtet vollständig auf einen Handelsspread. Auch verlangt sie keinerlei Limitgebühren oder Mindestvolumina. SCHNIGGE erhebt lediglich eine Courtage in Höhe von 0,08% und gegebenenfalls eine Transaktionspauschale in Höhe von 10 Euro.
Aktuelle Quotierungen von nicht (mehr) zum Handel notierten Werten/Aktien können Sie hier jederzeit einsehen: http://www.schnigge.de/de/quote-center/telefonhandel-kurse.html


(Quelle: Geldanlage-Brief vom 03.02.2016)

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Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Geldanlage
Sven Weisenhaus

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