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Dieser Artikel erschien zuerst auf GoldGeldWelt
Ein Gericht in den USA spricht sich gegen ein Verbot der Umwandlung des Grayscale-Trusts in einen kassamarktbasierten Bitcoin ETF aus. Zu groß seien die Ähnlichkeiten zu Futures-basierten Produkten, die den Segen der Behörden erhalten hatten.
Grayscale Investments LLC, ein Vermögensverwalter für Digitalwährungen aus Stamford im US-Bundesstaat Connecticut, kann einen gerichtlichen Erfolg gegen die US Börsenaufsicht SEC vermelden. Am Dienstag hob ein Berufungsgericht eine Entscheidung der SEC gegen einen börsengehandelten Bitcoin Fonds auf. Die Behörde hatte das Produkt, dass den Bitcoin Kassakurs abbilden soll, nicht zugelassen.
Für Grayscale geht es in dem Prozess, in dem die SEC noch Berufung einlegen kann, um viel. Die Umwandlung in einen börsengehandelten Fonds könnte den Wert des bisherigen Vehikels – ein Trust (WKN: A2PB2L, ISIN: US3896371099) im Wert von 16,2 Milliarden USD – um rund 5,7 Milliarden USD steigern.
Im Trust gelagerte Bitcoins werden mit einem Abschlag zum Markt gehandelt, da Anleger Anteile nicht ohne weiteres zurückgeben können. ETFs können durch einen Creation und Redemption Prozess neue Anteile schaffen und auch wieder vom Markt nehmen und dadurch das Angebot an handelbaren Papieren der Nachfrage anpassen.
Die SEC hatte die Umwandlung 2022 abgelehnt und darauf verwiesen, dass ein auf echten Bitcoin basierender ETF nicht hinreichend gegen Betrug geschützt sei. Bisherige Produkte basieren auf Bitcoin Futures.
In der Branche gilt die Einführung eines kassamarktbasierten Bitcoin ETFs als Meilenstein. Die Börsenaufsicht SEC, die in den letzten Jahren hart gegen das Kryptosegment und damit verbundene Anbieter vorgeht, will dies verhindern – und ist dabei möglicherweise überambitioniert vorgegangen.
Richterin Neomi Rao jedenfalls kritisierte die Ablehnung der Umwandlung als „willkürlich“. Die SEC habe es versäumt, die unterschiedliche Einstufung im Vergleich zu ähnlichen Produkten zu erläutern. So habe Grayscale substanziell dargelegt, dass das geplante Produkt den durch die SEC zugelassenen, Futures-basierten ETFs ähnlich sei. Insbesondere sehen die Richter offenbar keinen wesentlichen Unterschied bei den Betrugs- und Manipulationsrisiken zwischen spotmarktbasierten und Futures-basierten Produkten.
In Europa gibt es seit kurzem den ersten Bitcoin Spot ETF. Die Guernsey Financial Services Commission (GFSC) hatte den Jacobi FT Wilshere Bitcoin ETF vor zwei Jahren zugelassen. Mittlerweile ist der ETF an der Euronext notiert.
Das Kryptosegment erlebt unabhängig von der Kursentwicklung immer wieder Hochs und Tiefs. Vor zwei Wochen konnte die österreichische Plattform Bitpanda einen Meilenstein vermelden: Mehr als 1 Million Kunden zählt das in Wien ansässige Unternehmen mittlerweile allein in Deutschland.
Im vergangenen Jahr hatte Bitpanda eine Bafin Lizenz zur Verwahrung und zum Eigenhandel von Kryptowährungen erhalten. Weltweit zählt das FinTech eigenen Angaben zufolge mehr als 4 Millionen Kunden.
Für die Zukunft rechnen die Wiener mit weiterem Wachstum. „Wenn das Marktumfeld sich weiter positiv entwickelt, werden wir im nächsten Jahr sicherlich unseren Kundenstamm verdoppeln können“, äußerte Mitgründer und CEO Eric Demuth vor kurzem gegenüber dem „Handelsblatt“.
Doch im August gab es auch einen Rückschlag. SpaceX, das Raumfahrtunternehmen von Tesla CEO Elon Musk, hatte Bitcoins im Wert von 373 Mio. USD verkauft. Der Wert der Kryptowährung gab infolgedessen zeitweise um fast 12 % nach.
Wohlgemerkt: Zu den Kursverlusten kam es nach der Meldung über den Verkauf. Wann der Verkauf genau stattfand, ist öffentlich nicht bekannt. Dennoch kam es zu einem allgemeinen Kursrückgang am Kryptomarkt, der nicht nur Bitcoin, sondern auch Ethereum, Cardano, Solana und weitere Coins betraf.
Elon Musk ist für Bitcoin und die Kryptoszene insgesamt eine herausragende Figur. Als Tesla 2021 1,5 Mrd. USD in Kryptowährungen investiert, erreichte der Bitcoin sein damaliges Allzeithoch von mehr als 43.000 USD. Die damals aufgebauten Bestände wurden durch den Autobauer jedoch im vergangenen Jahr und im zweiten Quartal dieses Jahres deutlich reduziert.
Nach dem Urteil hofft die Szene auf weitreichende Mittelzuflüsse durch institutionelle Investoren. Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss. Allein der Umstand, dass künftig ein Kassamarktprodukt neben einem Terminmarktprodukt zur Verfügung steht, begründet die Hoffnung jedenfalls nicht. Gerade für institutionelle Investoren sind die Hürden zum Terminmarkt gering.
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