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Bitcoin, Ethereum & Co: G20-Finanzstabilitätsbericht fällt vernichtendes Urteil

Veröffentlicht am 11.10.2022, 14:27
Aktualisiert 11.10.2022, 14:32
© Reuters

Investing.com – Die vom Markt für Kryptowährungen ausgehenden Risiken nehmen mit der voranschreitenden Komplexität des Defi-Sektors kontinuierlich zu. Daher beschäftigte sich der Finanzstabilitätsrat der G20 mit dieser Thematik.

Dem Bericht, der heute veröffentlicht wurde, ging eine zweijährige Analysephase voraus. Das Fazit ist, dass Stablecoins alles andere als stabil sind:

„Nicht ein einziger der verfügbaren Stablecoins erfüllt derzeit die Standards, die von den Zentralbanken der weltweit größten Volkswirtschaften für diese Kategorie digitaler Vermögenswerte festgelegt wurden. Viele Stablecoins besitzen noch nicht einmal einen zuverlässigen Mechanismus, um die versprochene Preisstabilität zu gewährleisten.“

Das größte Problem sieht das Gremium darin, dass die Besitzer von Stablecoins diese nicht direkt beim Emittenten gegen den versprochenen Gegenwert eintauschen können. Stattdessen ist man darauf angewiesen, diese an Börsen zu verkaufen, an denen die Preise auf dem Gesetz von Angebot und Nachfrage beruhen. Damit einher gehen große Zweifel, dass die anvisierten Preise bei zunehmendem Marktstress aufrechterhalten werden können:

„Die meisten Stablecoins ermöglichen Arbitrage-Aktivitäten von Marktteilnehmern und sind in erheblichem Maße von ihnen abhängig. Es ist nicht klar, wie das unter ungünstigen finanziellen Bedingungen funktionieren würde, was Fragen über die Wirksamkeit der Stabilisierungsmechanismen bei der Unterstützung eines stabilen Preises zu jeder Zeit aufwirft.“

Das bedeutet, dass Kryptohändler erhöhte Risiken eingehen, wenn sie ihr Kapital zwischen dem Verkauf und Kauf von Kryptowährungen in Stablecoins halten. Dieses Vorgehen ist aus vielerlei Gründen beliebt. Umtauschgebühren für Fiat-Währungen und steuerrechtliche Bedenken meint man so gefahrlos umgehen zu können.

Welche Auswirkungen der Bericht des G20-Finanzstabilitätrats hat ist ungewiss. Bis zum 15. Dezember wurde eine Kommentierungsfrist eingeräumt und erst Mitte 2023 soll eine endgültige Fassung mit unverbindlichen Empfehlungen vorliegen.

Von Marco Oehrl

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