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New Yorker Richterin ordnet Offenlegung der Bücher von Tether (USDT) an

Veröffentlicht am 21.09.2022, 18:15
New Yorker Richterin ordnet Offenlegung der Bücher von Tether (USDT) an
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Richterin Katherine Polk Failla vom Südlichen Bezirksgericht von New York hat angeordnet, dass der führende Stablecoin-Herausgeber Tether (USDT) nun nachweisen muss, dass die Abdeckung des Stablecoins tatsächlich im Verhältnis 1:1 vorliegt. Dazu muss das Unternehmen vollumfänglich seine Bücher offenlegen und andere relevante Unterlagen einreichen.

Die entsprechende Anordnung wurde am 20. September im Rahmen eines Prozesses ausgesprochen, der schon seit 2019 läuft. Ursprünglich steht deshalb noch iFinex, der Mutterkonzern hinter Tether und dessen Schwesterunternehmen Bitfinex, im Mittelpunkt der Anklage, die sich wiederum darauf bezieht, dass dieser durch die Herausgabe von nicht ausreichend gedeckten Tether absichtlich die Kurse von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) manipuliert haben soll.

Richterin Polk Failla lehnt mit ihrer Entscheidung zugleich die Forderung von iFinex ab, die Anordnung fallen zu lassen, da das Unternehmen schon „ausreichende“ Dokumente vorgelegt haben will. Die Richterin argumentiert, dass die Einforderung der vollumfänglichen Unterlagen durch die Kläger nichtsdestotrotz berechtigt ist, denn diese sind unmittelbarer Gegenstand der eigentlichen Anklage.

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