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Zentralafrikanische Republik: Gericht erklärt Krypto-Staatsbürgerschaft durch Investition für verfassungswidrig

Veröffentlicht am 30.08.2022, 15:00
Zentralafrikanische Republik: Gericht erklärt Krypto-Staatsbürgerschaft durch Investition für verfassungswidrig
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Laut Reuters erklärte das Verfassungsgericht der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) am Montag, der Kauf einer Staatsbürgerschaft, eines E-Wohnsitzes und von Grundstücken mit der von der Regierung unterstützten digitalen Währung Sango sei verfassungswidrig, da eine Staatsbürgerschaft keinen Marktwert habe. Anfang Juli stellte die ZAR ihr Krypto-Zentrum Sango vor, um Krypto-Fachkräfte und -Enthusiasten weltweit anzuziehen, die Akzeptanz von Bitcoin (BTC) zu fördern und die neuen Krypto-Rechtsrahmen umzusetzen. Die Sango-Blockchain baut auf der Bitcoin-Blockchain auf, ähnlich wie eine Layer-2-Lösung.

In diesem Rahmen gibt es ein Programm zur Einbürgerung durch Investition, bei dem ausländische Staatsangehörige die Staatsbürgerschaft in der ZAR für 60.000 US-Dollar in Kryptowährung erwerben können. Eine entsprechende Menge an Sango-Token wird dabei als Sicherheit gehalten und nach fünf Jahren zurückgegeben. Ebenso kann ein E-Wohnsitz für 6.000 US-Dollar erworben werden. Dabei werden die Sango-Token für drei Jahre einbehalten. Man kann auch ein 250 Quadratmeter großes Grundstück in der ZAR für 10.000 US-Dollar mit Sango-Token kaufen, die 10 Jahre später zurückgegeben werden.

Laut der ZAR ist jeder Sango-Token zu einem Teil mit Bitcoin besichert. Im April wurde dieser als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Sango-Token können für 0,10 US-Dollar in den ersten Phasen des Initial Coin Offering erworben werden. In der letzten Runde liegt das Ziel pro Token bei 0,45 US-Dollar. Insgesamt gibt es 210 Millionen Token. Bislang wurden weniger als 20 Millionen Sango-Token erworben und die Behörden haben die erste Verkaufsrunde um etwa fünf Wochen verlängert.

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