Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Zweiter Patent-Prozess von Apple und Samsung in Kalifornien gestartet

Veröffentlicht am 31.03.2014, 20:17
GOOGL
-
AAPL
-

SAN JOSÉ (dpa-AFX) - Der zweite große Patentprozess von Apple (ETR:APC) NAS:AAPL und Samsung (FSE:SSU) (SQ1:SMSN) in den USA hat am Montag im kalifornischen San José begonnen. Das Gericht machte sich zunächst an die Auswahl der Geschworenen. Apple wirft Samsung in dem Verfahren die Verletzung von fünf Patenten vor. Unter den zehn betroffenen Geräten des südkoreanischen Smartphone-Marktführers ist das Smartphone Galaxy S3. Samsung nimmt im Gegenzug mit zwei Patenten neun Apple-Modelle ins Visier, darunter sind das iPhone 5 und das iPad 4.

Der Prozess zu einer vor gut zwei Jahren eingereichten Apple-Klage ist Teil eines weltweiten Patentkrieges zwischen den beiden Branchen-Schwergewichten. Bei den Apple-Patenten geht es vor allem um Ideen zur Bedienung von Geräten wie die Wisch-Geste zum Entsperren des Bildschirms oder Eingabe-Hilfen beim Tippen. Im Hintergrund zielt Apple auf das Google (ETR:GGQ1) NAS:GOOG-Betriebssystem Android, das den Smartphone-Markt dominiert.

Mit dem für Softwareentwicklung bei Android zuständigen Hiroshi Lockheimer könnte diesmal auch ein Google-Manager in den Zeugenstand gerufen werden. Von Apple-Seite dürfte unter anderem Marketingchef Phil Schiller aussagen. Beide Seiten haben jeweils 25 Stunden Zeit für ihre Argumente und die Befragung von Zeugen. Richterin Koh rechnet laut Berichten von US-Journalisten aus dem Gerichtssaal damit, dass die Geschworenen Ende April mit Beratungen über das Urteil beginnen können.

In einem ersten Prozess im Heimatstaat Kalifornien im Jahr 2012 bekam Apple von Geschworenen rund eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen. Es steht aber noch ein Berufungsverfahren an. Im neuen Verfahren dürfte Apple erneut eine Milliarden-Summe fordern.

Samsung führt zwei technische Patente ins Feld. Unter den betroffenen Geräten sind das iPhone 5 und mehrere iPad-Modelle. Die Samsung-Forderungen dürften mit einigen Millionen Dollar drastisch niedriger als die von Apple ausfallen. Zugleich erwarteten Beobachter, dass Apple die Aufmerksamkeit der Geschworenen darauf lenken werde, dass Samsung beide Patente gekauft und nicht im eigenen Haus entwickelt habe.

Samsung musste kurz vor Prozessbeginn noch einen Rückschlag einstecken. Richterin Koh ließ trotz der Einwände des Smartphone-Marktführers ein Erklärvideo zum Patentsystem zu, in dem Apples iPhone, iPad und Macbook-Computer auftauchen. Das Video ist für die Geschworenen gedacht. Samsung argumentierte, Apple bekomme dadurch einen Vorteil. Die Richterin schmetterte die Einwände ohne Begründung ab, wie aus Gerichtsunterlagen von Sonntag hervorgeht.b

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.