BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will mit einem Transplantationsregister eine verlässliche Datenbasis für künftige Organspenden schaffen. Es müsse alles getan werden, um nach dem Spendenskandal wieder Vertrauen in die deutsche Transplantationsmedizin zu schaffen, erklärte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Donnerstag in Berlin anlässlich der ersten Lesung seines Gesetzes im Bundestag (ohne Aussprache).
Mit dem Register sollen alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation gebündelt werden. Erstmals würden damit Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den geplanten Aufbau eines Registers grundsätzlich, kritisiert aber unter anderem die Freiwilligkeit. "Dieses Gesetz ist die Chance auf eine echte Qualitätsverbesserung bei der Transplantationsmedizin. Allerdings sehen wir ein gravierendes Defizit: Es erlaubt keine Zusammenführung von bestehenden Spender- und Empfängerdaten", sagte der Leiter der Krankenhausabteilung beim GKV-Spitzenverband, Wulf-Dietrich Leber, der dpa. Zudem baue es auf einer Art "Einwilligungslösung" auf.
Weil bestehende Daten nicht genutzt werden sollen und bei neuen keine Vollständigkeit garantiert sei, "wird das Register seine wichtigste Funktion nicht erfüllen können: Lebensjahre retten", sagte Leber. Die Aufnahme in das Register sollte nicht freiwillig sein. Denn die Fallzahlen im Transplantationsbereich seien extrem klein. Schon wenige fehlende Daten könnten die Ergebnisse stark verfälschen, so dass am Ende falsche Schlussfolgerungen für die Organzuteilung gezogen würden. Das Register müsse vollständig sein, so dass auch politisch brisante Fragen - etwa: "Bekommen Privatversicherte die besseren Organe?" - zweifelsfrei beantwortet werden können.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte den Aufbau des Registers grundsätzlich. "Aber die zentrale Frage der Verteilungsgerechtigkeit wird nicht beantwortet", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der dpa. "Nach welchen Regeln erhalten Schwerstkranke ein Organ? Dieser ethischen Frage hat sich der Deutsche Bundestag nicht gestellt."
Der Gesetzgeber hatte 1997 im Transplantationsgesetz zwei Kriterien benannt: Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Sie widersprächen sich jedoch, sagte Brysch. Bei der Dringlichkeit stünden akut vom Tode bedrohte Organempfänger im Fokus. Bei der Erfolgsaussicht gehe es in der Regel um Menschen, die zwar schwere Symptome hätten, die aber nicht lebensbedrohlich seien. Bisher gewichtet die "private Organisation Bundesärztekammer" bevorzugt nach Dringlichkeit. Mit dem Register wird nach Überzeugung Bryschs die Erfolgsaussicht wichtiger.