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APA ots news: FMA erlässt Verordnung über Informationspflichten für...

Veröffentlicht am 14.12.2012, 10:42
APA ots news: FMA erlässt Verordnung über Informationspflichten für Pensionskassen

Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine

Verordnung über 'Inhalt und Gliederung der Information einer

Pensionskasse an Anwartschaftsberechtigte, Leistungsberechtigte,

Hinterbliebene oder Versicherte' (Informationspflichtenverordnung

Pensionskassen - InfoV-PK) erlassen. Diese Verordnung regelt

Informationspflichten betreffend das Lebensphasenmodell, wie etwa

Informationen zu Wechselmöglichkeiten innerhalb einer Pensionskasse

oder von einer Pensionskasse zu einer betrieblichen

Kollektivversicherung. Diese Informationspflichten sind ab 1. Jänner

2013 anzuwenden. Zudem regelt die Verordnung Informationspflichten im

Rahmen der jährlichen Kontonachricht sowie bei Eintritt des

Leistungsfalles, welche ab 1. Jänner 2014 anzuwenden sind.

Die Verordnung finden Sie auf der FMA-Website unter

http://www.ots.at/redirect/fmapensionskasseninfo

Rückfragehinweis:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

Tel.: +43/(0)1/24959-5106

Tel.: +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0080 2012-12-14/10:37

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