APA ots news: LH Niessl wiederholt seine Forderungen nach Festlegung des Spekulationsverbotes für Länder im Verfassungsrang.
Eisenstadt (APA-ots) - Am kommenden Freitag tritt zum ersten Mal die
Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes in der Causa
Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern zusammen. Der
burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl spricht sich erneut ganz
klar gegen Risikogeschäfte und hochriskante Derivat-Geschäfte mit
öffentlichen Geldern aus. Auf Verfassungsebene müssten solche
Geschäfte untersagt werden.
LH Niessl sieht einer neuen Regelung im Bereich Finanzgeschäfte
der Länder optimistisch entgegen. Für ihn ist die wesentliche
Voraussetzung für eine Zustimmung, das Spekulationsverbot in einer
verfassungsrechtlichen Form zu fixieren. Im Hinblick auf die
Arbeitsgruppensitzung am 4. Jänner zeigt sich LH Niessl optimistisch,
dass seine Forderung dadurch bestätigt wird.
Die Finanzhoheit der Länder darf für den burgenländischen
Landeshauptmann nicht ausgehöhlt werden.
Das Burgenland wickelt bereits seit fünf Jahren sämtliche
Geschäfte über die Bundesfinanzierungsagentur ab und hat bisher nur
positive Erfahrungen gemacht.
LH Niessl positioniert sich erneut ganz eindeutig für gläserne
Kassen und für ein Verbot von riskanten Finanzgeschäften im
öffentlichen Bereich. 'Eine Regelung im Verfassungsrang ist dringend
erforderlich. Ein Spekulationsverbot ist die wirksamste Maßnahme
gegen Spekulationen. Regelungen müssen eingeführt werden - nicht nur
Richtlinien.'
Weiter: 'Wenn man wirklich wirksame Maßnahmen möchte, dann muss
das Gesetz in den Verfassungsrang erhoben werden.'
Währungsspekulationen, hochspekulative Derivate und
undurchschaubare Finanzprodukte seien durch verfassungsrechtliche
Maßnahmen für alle Gebietskörperschaften - Bund, Länder und Gemeinden
- zu verbieten.
Welche Arten der spekulativen Produkte in diese
verfassungsrechtliche Regelung hinein fallen, ist durch die
Arbeitsgruppe festzulegen.
'Die Finanzhoheit der Länder muss erhalten bleiben und nur
riskante Finanzprodukte von diesem Verbot umfasst sein. Niemand kann
sich dafür einsetzen, dass mit öffentlichen Steuergeldern wie in
einem Casino gezockt wird', manifestiert LH Hans Niessl.
Rückfragehinweis:
Mag. Veronika MARIA
Büro Landeshauptmann Hans Niessl
Pressesprecherin
Landhaus
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/600-2391
Mobil: 0664/612 47 29
E-Mail: veronika.maria@bgld.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/11962/aom
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OTS0077 2013-01-02/12:00
Eisenstadt (APA-ots) - Am kommenden Freitag tritt zum ersten Mal die
Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes in der Causa
Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern zusammen. Der
burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl spricht sich erneut ganz
klar gegen Risikogeschäfte und hochriskante Derivat-Geschäfte mit
öffentlichen Geldern aus. Auf Verfassungsebene müssten solche
Geschäfte untersagt werden.
LH Niessl sieht einer neuen Regelung im Bereich Finanzgeschäfte
der Länder optimistisch entgegen. Für ihn ist die wesentliche
Voraussetzung für eine Zustimmung, das Spekulationsverbot in einer
verfassungsrechtlichen Form zu fixieren. Im Hinblick auf die
Arbeitsgruppensitzung am 4. Jänner zeigt sich LH Niessl optimistisch,
dass seine Forderung dadurch bestätigt wird.
Die Finanzhoheit der Länder darf für den burgenländischen
Landeshauptmann nicht ausgehöhlt werden.
Das Burgenland wickelt bereits seit fünf Jahren sämtliche
Geschäfte über die Bundesfinanzierungsagentur ab und hat bisher nur
positive Erfahrungen gemacht.
LH Niessl positioniert sich erneut ganz eindeutig für gläserne
Kassen und für ein Verbot von riskanten Finanzgeschäften im
öffentlichen Bereich. 'Eine Regelung im Verfassungsrang ist dringend
erforderlich. Ein Spekulationsverbot ist die wirksamste Maßnahme
gegen Spekulationen. Regelungen müssen eingeführt werden - nicht nur
Richtlinien.'
Weiter: 'Wenn man wirklich wirksame Maßnahmen möchte, dann muss
das Gesetz in den Verfassungsrang erhoben werden.'
Währungsspekulationen, hochspekulative Derivate und
undurchschaubare Finanzprodukte seien durch verfassungsrechtliche
Maßnahmen für alle Gebietskörperschaften - Bund, Länder und Gemeinden
- zu verbieten.
Welche Arten der spekulativen Produkte in diese
verfassungsrechtliche Regelung hinein fallen, ist durch die
Arbeitsgruppe festzulegen.
'Die Finanzhoheit der Länder muss erhalten bleiben und nur
riskante Finanzprodukte von diesem Verbot umfasst sein. Niemand kann
sich dafür einsetzen, dass mit öffentlichen Steuergeldern wie in
einem Casino gezockt wird', manifestiert LH Hans Niessl.
Rückfragehinweis:
Mag. Veronika MARIA
Büro Landeshauptmann Hans Niessl
Pressesprecherin
Landhaus
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
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