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APA ots news: LH Niessl wiederholt seine Forderungen nach Festlegung des...

Veröffentlicht am 02.01.2013, 12:06
Aktualisiert 02.01.2013, 12:08
APA ots news: LH Niessl wiederholt seine Forderungen nach Festlegung des Spekulationsverbotes für Länder im Verfassungsrang.

Eisenstadt (APA-ots) - Am kommenden Freitag tritt zum ersten Mal die

Arbeitsgruppe der Länder und des Bundes in der Causa

Spekulationsverbot mit öffentlichen Geldern zusammen. Der

burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl spricht sich erneut ganz

klar gegen Risikogeschäfte und hochriskante Derivat-Geschäfte mit

öffentlichen Geldern aus. Auf Verfassungsebene müssten solche

Geschäfte untersagt werden.

LH Niessl sieht einer neuen Regelung im Bereich Finanzgeschäfte

der Länder optimistisch entgegen. Für ihn ist die wesentliche

Voraussetzung für eine Zustimmung, das Spekulationsverbot in einer

verfassungsrechtlichen Form zu fixieren. Im Hinblick auf die

Arbeitsgruppensitzung am 4. Jänner zeigt sich LH Niessl optimistisch,

dass seine Forderung dadurch bestätigt wird.

Die Finanzhoheit der Länder darf für den burgenländischen

Landeshauptmann nicht ausgehöhlt werden.

Das Burgenland wickelt bereits seit fünf Jahren sämtliche

Geschäfte über die Bundesfinanzierungsagentur ab und hat bisher nur

positive Erfahrungen gemacht.

LH Niessl positioniert sich erneut ganz eindeutig für gläserne

Kassen und für ein Verbot von riskanten Finanzgeschäften im

öffentlichen Bereich. 'Eine Regelung im Verfassungsrang ist dringend

erforderlich. Ein Spekulationsverbot ist die wirksamste Maßnahme

gegen Spekulationen. Regelungen müssen eingeführt werden - nicht nur

Richtlinien.'

Weiter: 'Wenn man wirklich wirksame Maßnahmen möchte, dann muss

das Gesetz in den Verfassungsrang erhoben werden.'

Währungsspekulationen, hochspekulative Derivate und

undurchschaubare Finanzprodukte seien durch verfassungsrechtliche

Maßnahmen für alle Gebietskörperschaften - Bund, Länder und Gemeinden

- zu verbieten.

Welche Arten der spekulativen Produkte in diese

verfassungsrechtliche Regelung hinein fallen, ist durch die

Arbeitsgruppe festzulegen.

'Die Finanzhoheit der Länder muss erhalten bleiben und nur

riskante Finanzprodukte von diesem Verbot umfasst sein. Niemand kann

sich dafür einsetzen, dass mit öffentlichen Steuergeldern wie in

einem Casino gezockt wird', manifestiert LH Hans Niessl.

Rückfragehinweis:

Mag. Veronika MARIA

Büro Landeshauptmann Hans Niessl

Pressesprecherin

Landhaus

Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Tel.: 02682/600-2391

Mobil: 0664/612 47 29

E-Mail: veronika.maria@bgld.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/11962/aom

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OTS0077 2013-01-02/12:00

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