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APA ots news: MEL-Verfahren außerhalb des Rechtstaates - Meinl Bank ruft...

Veröffentlicht am 25.07.2012, 12:39
APA ots news: MEL-Verfahren außerhalb des Rechtstaates - Meinl Bank ruft Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Wien (APA-ots) -

- Verfahren spätestens seit Beschlagnahmung von verfassungsmäßig

geschützter Anwaltskorrespondenz, unrechtmäßiger Meinl U-Haft

sowie EUR 100 Mio Kaution außerhalb des Rechtstaates

- MEL- Staatsanwalt ermittelt seit knapp fünf Jahren - einziges

Ergebnis: Massive Vorverurteilungen gegen Organe der Meinl Bank -

hohe Kosten für Steuerzahler -strafrechtlich relevante Vorwürfe

unhaltbar - relevante Institutionen bestätigen die Rechtsposition

der Bank

- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: 'Erwarten uns auf europäischer

Ebene Sicherstellung eines fairen Verfahrens und Versachlichung

der MEL- Diskussion'

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Verfahren des MEL-

Staatsanwalts hat den Boden des Rechtstaates längst verlassen. Wir

haben die Fakten, die dies belegen, gegenüber der Öffentlichkeit, den

vorgesetzten Behörden des Staatsanwalts, sowie den zuständigen

Personen im Justizministerium, inklusive der Justizministerin,

transparent gemacht. Das blieb ohne juristische Konsequenz. Auch die

Tatsache, dass das Oberlandesgericht Wien im März dieses Jahres die

lange Verfahrensdauer in dieser Angelegenheit als massiven

Rechtsbruch durch die verantwortliche Staatsanwaltschaft beurteilte,

führte zu keiner entsprechenden Reaktion. Daher wenden wir uns jetzt

an die zuständige europäische Institution, den Europäischen

Gerichtshof für Menschenrechte.'

Mit diesem Schritt erwarte man sich, so Weinzierl, die

Sicherstellung eines fairen Verfahrens und eine Versachlichung der in

Österreich sehr emotional geführten MEL-Diskussion. Konsequenz der

Faktenlage könne nur die Einstellung des Verfahrens sein, so Peter

Weinzierl.

Zwtl.: 'Einsatz von extrem fragwürdigen Mitteln bei Ermittlungen'

Auszug aus der Beschwerde an den europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte:

'Trotz der mehrjährigen [...] Ermittlungsdauer und trotz des

Einsatzes von mittlerweile drei(!) Sachverständigen liegt weder ein

Gutachten [...] geschweige denn überhaupt ein Ergebnis des

Ermittlungsverfahrens vor.

Der Staatsanwaltschaft Wien gelang es nicht den Verdacht gegen die

Beschwerdeführer zu erhärten - trotz Einsatzes äußerst fragwürdiger,

konventionswidriger Mittel, wie der Beschlagnahme von vertraulicher

Anwaltskorrespondenz, Verletzung der Privatsphäre [...] Druckausübung

bzw versuchte Beeinflussung auf wenigstens einen Gutachter [...] und

nicht zuletzt trotz der partiellen Verweigerung des rechtlichen

Gehörs sowie der daraus resultierenden Beschneidung grundlegender

Verteidigungsrechte. Obwohl bei objektiver Würdigung des Sachverhalts

weder ein dringender Tatverdacht noch Fluchtgefahr seitens Julius

Meinls bestand und besteht, wurde zum einen weder die

Rekordkautionssumme von EUR 100.000.000,00 herabgesetzt oder

überhaupt zurückgezahlt, noch das langjährige ergebnislose Verfahren

eingestellt.'

Zwtl.: Zu den Zielen der Beschwerde heißt es weiter:

'Die Beschwerdeführer wollen mit ihrer Beschwerde erreichen dass

[...] den Beschwerdeführern die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz

[..] unverzüglich ausgehändigt [..] werden,

[...] die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz aus den Gerichtsakten

[..]unverzüglich entfernt wird,

[...] die gegen sie geführten strafrechtlichen Verfahren eingestellt

werden,

[...] die gegen den Erstbeschwerdeführer verhängte Kaution aufgehoben

und unverzüglich zurückgezahlt [..] wird [..].'

Dazu Anwalt Gerald Ganzger: 'Der Weg zum Europäischen Gerichtshof

für Menschenrechte ist eine logische Konsequenz aus der Tatsache,

dass das MEL- Verfahren in Österreich nicht fair geführt wird.

Abgesehen von einer extrem hohen Kaution ist der Bruch des

Anwaltsgeheimnisses ein Aspekt in diesem Verfahren, der über den

gegenständlichen Fall hinausweist. Darauf wollen wir auf europäischer

Ebene mit Nachdruck aufmerksam machen. Vom Bruch des

Anwaltsgeheimnisses zum Bruch des Redaktionsgeheimnisses ist es nicht

weit und wenn derartige Verfassungsmäßig geschützte Rechte nicht mehr

wirken, geht das in einem Rechtstaat alle an.'

Zwtl.: Knapp fünfjähriges Verfahren - massive Vorverurteilungen

Seit knapp fünf Jahren wird in der so genannten Causa MEL von der

Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank

ermittelt - ohne Ergebnisse; die strafrechtlichen Vorwürfe erwiesen

sich als nicht begründbar. Vehemente öffentliche Vorverurteilungen

der beschuldigten Personen insbesondere von Julius Meinl (siehe auch

Hintergrundinformationen) kennzeichnen diese Ermittlungen. Ausgelöst

wurde dies im April 2009 durch die - auch von Univ. Prof. Heinz Mayer

als unrechtmäßig bezeichnete - U-Haft gegen Julius Meinl, und eine

noch nie dagewesene, Kaution von EUR 100 Mio.

Peter Weinzierl: 'Heute liegt die Unrechtmäßigkeit dieser Schritte

offen: Im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise sind die Börsenkurse

überall eingebrochen - MEL bildete keine Ausnahme. Die vorgeschobenen

Gründe für die Verhaftung Meinls stellten sich nachweisbar als falsch

heraus: Ein fehlerbehaftetes Gutachten eines befangenen

Sachverständigen diente als Begründung, ein Polizeibericht mit

falschen Angaben konstruierte eine nicht vorhandene Fluchtgefahr;

ebenso wenig kann ein vermeintlicher dringender Tatverdacht, knapp

fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen Untersuchungen - und

nach der Beschäftigung von mittlerweile drei Gutachtern auf Kosten

der Steuerzahler - begründet werden. Im Gegenteil: Sämtliche

relevante österreichische und internationale Institutionen bestätigen

die Rechtsansicht der Meinl Bank.'

Zwtl.: Hintergrundinformationen:

Im MEL Diskurs sprechen die Fakten für die Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.

Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen

unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa

von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position

der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien

und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen

zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären

gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen

mit Airports International und Power International zum Großteil

beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellte

Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL

Diskurs aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof

die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in

Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services

Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL-

Zertifikatsrückkäufe - Auslöser für die öffentliche Diskussion um

die Meinl Bank - rechtskonform waren und stellte 2012 die

Untersuchungen endgültig ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine

strafrechtlich relevanten Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig

und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass

auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.841 unerfahrenen MEL-

Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa

EUR 28,8 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige

österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung

von Härtefällen bei unerfahrenen Kleinanlegern, die durch

Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise entstanden sind,

unternimmt. Der Großteil dieser sozialen Vergleiche ist damit

abgeschlossen.

Zwtl.: Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch

Fakten belegt

Peter Weinzierl: 'Das so genannte MEL- Verfahren ist durch

fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert.

Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt

mit zu verantwortenden Aktionen:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen

Julius Meinl,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in

Gerichtsakten,

- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut

gerichtete Zeugenaussage

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen

renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die

Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der

Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts

- im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das

Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt

gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem 'massiven Verstoß'

gegen das Beschleunigungsgebot.

Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger

Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,

das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei

unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der

Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher

mit 5.841 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund

EUR 28,8 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche

Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die

MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige

Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang

mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die

Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3

Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen

Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.

Zwtl.: Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als

doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene

Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut

positioniert.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 520

e-mail.: huemer@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0088 2012-07-25/12:33

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