APA ots news: MEL-Verfahren außerhalb des Rechtstaates - Meinl Bank ruft Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an
Wien (APA-ots) -
- Verfahren spätestens seit Beschlagnahmung von verfassungsmäßig
geschützter Anwaltskorrespondenz, unrechtmäßiger Meinl U-Haft
sowie EUR 100 Mio Kaution außerhalb des Rechtstaates
- MEL- Staatsanwalt ermittelt seit knapp fünf Jahren - einziges
Ergebnis: Massive Vorverurteilungen gegen Organe der Meinl Bank -
hohe Kosten für Steuerzahler -strafrechtlich relevante Vorwürfe
unhaltbar - relevante Institutionen bestätigen die Rechtsposition
der Bank
- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: 'Erwarten uns auf europäischer
Ebene Sicherstellung eines fairen Verfahrens und Versachlichung
der MEL- Diskussion'
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Verfahren des MEL-
Staatsanwalts hat den Boden des Rechtstaates längst verlassen. Wir
haben die Fakten, die dies belegen, gegenüber der Öffentlichkeit, den
vorgesetzten Behörden des Staatsanwalts, sowie den zuständigen
Personen im Justizministerium, inklusive der Justizministerin,
transparent gemacht. Das blieb ohne juristische Konsequenz. Auch die
Tatsache, dass das Oberlandesgericht Wien im März dieses Jahres die
lange Verfahrensdauer in dieser Angelegenheit als massiven
Rechtsbruch durch die verantwortliche Staatsanwaltschaft beurteilte,
führte zu keiner entsprechenden Reaktion. Daher wenden wir uns jetzt
an die zuständige europäische Institution, den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.'
Mit diesem Schritt erwarte man sich, so Weinzierl, die
Sicherstellung eines fairen Verfahrens und eine Versachlichung der in
Österreich sehr emotional geführten MEL-Diskussion. Konsequenz der
Faktenlage könne nur die Einstellung des Verfahrens sein, so Peter
Weinzierl.
Zwtl.: 'Einsatz von extrem fragwürdigen Mitteln bei Ermittlungen'
Auszug aus der Beschwerde an den europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte:
'Trotz der mehrjährigen [...] Ermittlungsdauer und trotz des
Einsatzes von mittlerweile drei(!) Sachverständigen liegt weder ein
Gutachten [...] geschweige denn überhaupt ein Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens vor.
Der Staatsanwaltschaft Wien gelang es nicht den Verdacht gegen die
Beschwerdeführer zu erhärten - trotz Einsatzes äußerst fragwürdiger,
konventionswidriger Mittel, wie der Beschlagnahme von vertraulicher
Anwaltskorrespondenz, Verletzung der Privatsphäre [...] Druckausübung
bzw versuchte Beeinflussung auf wenigstens einen Gutachter [...] und
nicht zuletzt trotz der partiellen Verweigerung des rechtlichen
Gehörs sowie der daraus resultierenden Beschneidung grundlegender
Verteidigungsrechte. Obwohl bei objektiver Würdigung des Sachverhalts
weder ein dringender Tatverdacht noch Fluchtgefahr seitens Julius
Meinls bestand und besteht, wurde zum einen weder die
Rekordkautionssumme von EUR 100.000.000,00 herabgesetzt oder
überhaupt zurückgezahlt, noch das langjährige ergebnislose Verfahren
eingestellt.'
Zwtl.: Zu den Zielen der Beschwerde heißt es weiter:
'Die Beschwerdeführer wollen mit ihrer Beschwerde erreichen dass
[...] den Beschwerdeführern die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz
[..] unverzüglich ausgehändigt [..] werden,
[...] die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz aus den Gerichtsakten
[..]unverzüglich entfernt wird,
[...] die gegen sie geführten strafrechtlichen Verfahren eingestellt
werden,
[...] die gegen den Erstbeschwerdeführer verhängte Kaution aufgehoben
und unverzüglich zurückgezahlt [..] wird [..].'
Dazu Anwalt Gerald Ganzger: 'Der Weg zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte ist eine logische Konsequenz aus der Tatsache,
dass das MEL- Verfahren in Österreich nicht fair geführt wird.
Abgesehen von einer extrem hohen Kaution ist der Bruch des
Anwaltsgeheimnisses ein Aspekt in diesem Verfahren, der über den
gegenständlichen Fall hinausweist. Darauf wollen wir auf europäischer
Ebene mit Nachdruck aufmerksam machen. Vom Bruch des
Anwaltsgeheimnisses zum Bruch des Redaktionsgeheimnisses ist es nicht
weit und wenn derartige Verfassungsmäßig geschützte Rechte nicht mehr
wirken, geht das in einem Rechtstaat alle an.'
Zwtl.: Knapp fünfjähriges Verfahren - massive Vorverurteilungen
Seit knapp fünf Jahren wird in der so genannten Causa MEL von der
Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank
ermittelt - ohne Ergebnisse; die strafrechtlichen Vorwürfe erwiesen
sich als nicht begründbar. Vehemente öffentliche Vorverurteilungen
der beschuldigten Personen insbesondere von Julius Meinl (siehe auch
Hintergrundinformationen) kennzeichnen diese Ermittlungen. Ausgelöst
wurde dies im April 2009 durch die - auch von Univ. Prof. Heinz Mayer
als unrechtmäßig bezeichnete - U-Haft gegen Julius Meinl, und eine
noch nie dagewesene, Kaution von EUR 100 Mio.
Peter Weinzierl: 'Heute liegt die Unrechtmäßigkeit dieser Schritte
offen: Im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise sind die Börsenkurse
überall eingebrochen - MEL bildete keine Ausnahme. Die vorgeschobenen
Gründe für die Verhaftung Meinls stellten sich nachweisbar als falsch
heraus: Ein fehlerbehaftetes Gutachten eines befangenen
Sachverständigen diente als Begründung, ein Polizeibericht mit
falschen Angaben konstruierte eine nicht vorhandene Fluchtgefahr;
ebenso wenig kann ein vermeintlicher dringender Tatverdacht, knapp
fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen Untersuchungen - und
nach der Beschäftigung von mittlerweile drei Gutachtern auf Kosten
der Steuerzahler - begründet werden. Im Gegenteil: Sämtliche
relevante österreichische und internationale Institutionen bestätigen
die Rechtsansicht der Meinl Bank.'
Zwtl.: Hintergrundinformationen:
Im MEL Diskurs sprechen die Fakten für die Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position
der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen
mit Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.
- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellte
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL
Diskurs aufgehoben.
- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.
- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL-
Zertifikatsrückkäufe - Auslöser für die öffentliche Diskussion um
die Meinl Bank - rechtskonform waren und stellte 2012 die
Untersuchungen endgültig ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine
strafrechtlich relevanten Vorgänge.
- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.841 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa
EUR 28,8 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige
österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung
von Härtefällen bei unerfahrenen Kleinanlegern, die durch
Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise entstanden sind,
unternimmt. Der Großteil dieser sozialen Vergleiche ist damit
abgeschlossen.
Zwtl.: Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch
Fakten belegt
Peter Weinzierl: 'Das so genannte MEL- Verfahren ist durch
fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert.
Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt
mit zu verantwortenden Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die
Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
- im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das
Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt
gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem 'massiven Verstoß'
gegen das Beschleunigungsgebot.
Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.841 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 28,8 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0088 2012-07-25/12:33
Wien (APA-ots) -
- Verfahren spätestens seit Beschlagnahmung von verfassungsmäßig
geschützter Anwaltskorrespondenz, unrechtmäßiger Meinl U-Haft
sowie EUR 100 Mio Kaution außerhalb des Rechtstaates
- MEL- Staatsanwalt ermittelt seit knapp fünf Jahren - einziges
Ergebnis: Massive Vorverurteilungen gegen Organe der Meinl Bank -
hohe Kosten für Steuerzahler -strafrechtlich relevante Vorwürfe
unhaltbar - relevante Institutionen bestätigen die Rechtsposition
der Bank
- Meinl Bank Vorstand Weinzierl: 'Erwarten uns auf europäischer
Ebene Sicherstellung eines fairen Verfahrens und Versachlichung
der MEL- Diskussion'
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Das Verfahren des MEL-
Staatsanwalts hat den Boden des Rechtstaates längst verlassen. Wir
haben die Fakten, die dies belegen, gegenüber der Öffentlichkeit, den
vorgesetzten Behörden des Staatsanwalts, sowie den zuständigen
Personen im Justizministerium, inklusive der Justizministerin,
transparent gemacht. Das blieb ohne juristische Konsequenz. Auch die
Tatsache, dass das Oberlandesgericht Wien im März dieses Jahres die
lange Verfahrensdauer in dieser Angelegenheit als massiven
Rechtsbruch durch die verantwortliche Staatsanwaltschaft beurteilte,
führte zu keiner entsprechenden Reaktion. Daher wenden wir uns jetzt
an die zuständige europäische Institution, den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.'
Mit diesem Schritt erwarte man sich, so Weinzierl, die
Sicherstellung eines fairen Verfahrens und eine Versachlichung der in
Österreich sehr emotional geführten MEL-Diskussion. Konsequenz der
Faktenlage könne nur die Einstellung des Verfahrens sein, so Peter
Weinzierl.
Zwtl.: 'Einsatz von extrem fragwürdigen Mitteln bei Ermittlungen'
Auszug aus der Beschwerde an den europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte:
'Trotz der mehrjährigen [...] Ermittlungsdauer und trotz des
Einsatzes von mittlerweile drei(!) Sachverständigen liegt weder ein
Gutachten [...] geschweige denn überhaupt ein Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens vor.
Der Staatsanwaltschaft Wien gelang es nicht den Verdacht gegen die
Beschwerdeführer zu erhärten - trotz Einsatzes äußerst fragwürdiger,
konventionswidriger Mittel, wie der Beschlagnahme von vertraulicher
Anwaltskorrespondenz, Verletzung der Privatsphäre [...] Druckausübung
bzw versuchte Beeinflussung auf wenigstens einen Gutachter [...] und
nicht zuletzt trotz der partiellen Verweigerung des rechtlichen
Gehörs sowie der daraus resultierenden Beschneidung grundlegender
Verteidigungsrechte. Obwohl bei objektiver Würdigung des Sachverhalts
weder ein dringender Tatverdacht noch Fluchtgefahr seitens Julius
Meinls bestand und besteht, wurde zum einen weder die
Rekordkautionssumme von EUR 100.000.000,00 herabgesetzt oder
überhaupt zurückgezahlt, noch das langjährige ergebnislose Verfahren
eingestellt.'
Zwtl.: Zu den Zielen der Beschwerde heißt es weiter:
'Die Beschwerdeführer wollen mit ihrer Beschwerde erreichen dass
[...] den Beschwerdeführern die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz
[..] unverzüglich ausgehändigt [..] werden,
[...] die beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz aus den Gerichtsakten
[..]unverzüglich entfernt wird,
[...] die gegen sie geführten strafrechtlichen Verfahren eingestellt
werden,
[...] die gegen den Erstbeschwerdeführer verhängte Kaution aufgehoben
und unverzüglich zurückgezahlt [..] wird [..].'
Dazu Anwalt Gerald Ganzger: 'Der Weg zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte ist eine logische Konsequenz aus der Tatsache,
dass das MEL- Verfahren in Österreich nicht fair geführt wird.
Abgesehen von einer extrem hohen Kaution ist der Bruch des
Anwaltsgeheimnisses ein Aspekt in diesem Verfahren, der über den
gegenständlichen Fall hinausweist. Darauf wollen wir auf europäischer
Ebene mit Nachdruck aufmerksam machen. Vom Bruch des
Anwaltsgeheimnisses zum Bruch des Redaktionsgeheimnisses ist es nicht
weit und wenn derartige Verfassungsmäßig geschützte Rechte nicht mehr
wirken, geht das in einem Rechtstaat alle an.'
Zwtl.: Knapp fünfjähriges Verfahren - massive Vorverurteilungen
Seit knapp fünf Jahren wird in der so genannten Causa MEL von der
Staatsanwaltschaft Wien gegen Julius Meinl und Organe der Meinl Bank
ermittelt - ohne Ergebnisse; die strafrechtlichen Vorwürfe erwiesen
sich als nicht begründbar. Vehemente öffentliche Vorverurteilungen
der beschuldigten Personen insbesondere von Julius Meinl (siehe auch
Hintergrundinformationen) kennzeichnen diese Ermittlungen. Ausgelöst
wurde dies im April 2009 durch die - auch von Univ. Prof. Heinz Mayer
als unrechtmäßig bezeichnete - U-Haft gegen Julius Meinl, und eine
noch nie dagewesene, Kaution von EUR 100 Mio.
Peter Weinzierl: 'Heute liegt die Unrechtmäßigkeit dieser Schritte
offen: Im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise sind die Börsenkurse
überall eingebrochen - MEL bildete keine Ausnahme. Die vorgeschobenen
Gründe für die Verhaftung Meinls stellten sich nachweisbar als falsch
heraus: Ein fehlerbehaftetes Gutachten eines befangenen
Sachverständigen diente als Begründung, ein Polizeibericht mit
falschen Angaben konstruierte eine nicht vorhandene Fluchtgefahr;
ebenso wenig kann ein vermeintlicher dringender Tatverdacht, knapp
fünf Jahre nach Beginn der staatsanwaltlichen Untersuchungen - und
nach der Beschäftigung von mittlerweile drei Gutachtern auf Kosten
der Steuerzahler - begründet werden. Im Gegenteil: Sämtliche
relevante österreichische und internationale Institutionen bestätigen
die Rechtsansicht der Meinl Bank.'
Zwtl.: Hintergrundinformationen:
Im MEL Diskurs sprechen die Fakten für die Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.
Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen
unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa
von Julius Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position
der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien
und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen
zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären
gleichgestellt.
- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen
mit Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.
- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellte
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL
Diskurs aufgehoben.
- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.
- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL-
Zertifikatsrückkäufe - Auslöser für die öffentliche Diskussion um
die Meinl Bank - rechtskonform waren und stellte 2012 die
Untersuchungen endgültig ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine
strafrechtlich relevanten Vorgänge.
- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass
auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.841 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa
EUR 28,8 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige
österreichische Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung
von Härtefällen bei unerfahrenen Kleinanlegern, die durch
Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise entstanden sind,
unternimmt. Der Großteil dieser sozialen Vergleiche ist damit
abgeschlossen.
Zwtl.: Tendenziöses Vorgehen eines einzelnen Staatsanwalts durch
Fakten belegt
Peter Weinzierl: 'Das so genannte MEL- Verfahren ist durch
fortgesetzte Rechtsbrüche eines einzelnen Beamten stigmatisiert.
Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Staatsanwalt
mit zu verantwortenden Aktionen:
- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen
Julius Meinl,
- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio,
- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in
Gerichtsakten,
- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,
- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut
gerichtete Zeugenaussage
- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen
renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die
Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen,
- die Verwendung eines gefälschten Meinl Schreibens in der
Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts
- im März 2012 stellte das OLG Wien fest, dass im MEL Verfahren das
Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt
gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem 'massiven Verstoß'
gegen das Beschleunigungsgebot.
Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.841 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 28,8 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0088 2012-07-25/12:33