Wien (APA-ots) - Der Basiszinssatz beträgt derzeit 0,38 % und wird -
aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Mai 2013 gefassten geldpolitischen
Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 im Wege
eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen
Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 8. Mai 2013 um 0,25 Prozentpunkte
auf 0,50 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der bereits am 5.
Juli 2012 vom EZB-Rat beschlossenen Senkung des Fixzinssatzes für das
wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft um 0,25 Prozentpunkte, - ab
dem 8. Mai 2013 -0,12 % betragen.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Mai 2013 gefassten geldpolitischen
Beschlusses, mit Wirkung vom 8. Mai 2013 den Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 1,00 % zu
senken, wird (unter Berücksichtigung des seit der letzten
Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlusses des EZB-Rates
betreffend die Spitzenfinanzierungsfazilität) mit Wirksamkeit vom 8.
Mai 2013 der Referenzzinsatz um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 %
gesenkt.
Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl.
I Nr. 125/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2013) in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich
der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen
Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei
Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der
jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben;
gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß
ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6900
mailto:christian.gutlederer@oenb.at
www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
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OTS0241 2013-05-02/17:04
aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Mai 2013 gefassten geldpolitischen
Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 im Wege
eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen
Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 8. Mai 2013 um 0,25 Prozentpunkte
auf 0,50 % zu senken, sowie unter Berücksichtigung der bereits am 5.
Juli 2012 vom EZB-Rat beschlossenen Senkung des Fixzinssatzes für das
wöchentliche Hauptrefinanzierungsgeschäft um 0,25 Prozentpunkte, - ab
dem 8. Mai 2013 -0,12 % betragen.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 2. Mai 2013 gefassten geldpolitischen
Beschlusses, mit Wirkung vom 8. Mai 2013 den Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 1,00 % zu
senken, wird (unter Berücksichtigung des seit der letzten
Referenzsinsatzänderung erfolgten Zinsbeschlusses des EZB-Rates
betreffend die Spitzenfinanzierungsfazilität) mit Wirksamkeit vom 8.
Mai 2013 der Referenzzinsatz um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25 %
gesenkt.
Anmerkung: Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl.
I Nr. 125/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2013) in
Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich
der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank
(Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen
Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei
Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der
jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben;
gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß
ändert, in dem sich der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank
verändert.
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Oesterreichische Nationalbank
Dr. Christian Gutlederer
Pressesprecher
Tel.: (+43-1) 404 20-6900
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