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Aufteilung des Finanzvermögens zwischen Bund und Ost-Ländern geklärt

Veröffentlicht am 25.04.2013, 19:43
BERLIN (dpa-AFX) - Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit ist eines der letzten strittigen Themen der Wiedervereinigung geregelt: Der Bundestag stimmte am Donnerstag in Berlin nach Angaben der Union fraktionsübergreifend dem Staatsvertrag zwischen dem Bund und neuen Ländern sowie Berlin zur Aufteilung des Staatsvermögens der DDR zu.

Laut Einigungsvertrag soll den Angaben zufolge jeweils die Hälfte des DDR-Vermögens an den Bund und die neuen Länder gehen. Die Verhandlungen über einen Kompromiss dauerten mehr als zehn Jahre. Strittig seien vor allem die noch langfristig aus diesem Vermögen zu tragenden Verbindlichkeiten: Die Länder hätten einen Finanzüberschuss von 3,5 Milliarden Euro ausgemacht, der Bund habe hingegen mit einem Fehlbetrag von 4 Milliarden Euro kalkuliert.

Der jetzige Finanzvermögen-Staatsvertrag enthält unter anderem eine Regelung zur Wismut GmbH. Das Bergbauunternehmen galt zur DDR-Zeit als einer der größten Uran-Produzenten der Welt. Mit der Wiedervereinigung wurde es ein Bundesunternehmen, das die ökologisch belasteten Regionen in Sachsen und Thüringen saniert. Dies werde unverändert über den Bundeshaushalt finanziert, hieß es.

Auch für langfristige Verbindlichkeiten der Staatlichen Versicherung der DDR aus mehreren tausend Alt-Schadensfällen springe der Bund finanziell ein. Zudem verzichteten Bund und Länder gegenüber den Kommunen weitgehend auf ihre Ansprüche aus früheren Veräußerungen von Liegenschaften des Finanzvermögens./sl/DP/he

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