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BGH weist Klage wegen verspäter Urlaubsflüge ab

Veröffentlicht am 13.06.2014, 13:40

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auch in letzter Instanz die Klage von Passagieren wegen verspäteter Urlaubsflüge auf die Balearen abgewiesen. In den konkreten Fällen habe es außergewöhnliche Umstände gegeben, so dass die von der beklagten Fluggesellschaft verlangte Ausgleichszahlung nicht geleistet werden müsse, entschied der X. Zivilsenat des Gerichts in Karlsruhe nach einer Mitteilung vom Freitag. "Streik und Radarausfall wirken von außen auf den Flugbetrieb und die gesamte Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens ein und können von diesem nicht beherrscht werden", hieß es zur Begründung. Die Kläger beriefen sich auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU, die nach dem Willen der EU-Kommission demnächst geändert werden soll.tb

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