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DDR-Zusatzrenten: Ost-Länder zahlen jährlich 2,6 Milliarden Euro

Veröffentlicht am 30.12.2021, 06:08
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die ostdeutschen Länder müssen für die früheren Zusatz- und Sonderrenten der DDR jährlich rund 2,6 Milliarden Euro aufbringen. Dies geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Von der Summe sind 1,7 Milliarden Euro pro Jahr für Zusatzrenten einzelner Berufsgruppen fällig, weitere 900 Millionen Euro für Sonderrenten für frühere Angehörige der Volkspolizei. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte den Bund auf, die Kosten komplett zu übernehmen und die ostdeutschen Länder und Kommunen so zu entlasten. Die gesetzliche Rentenversicherung sei Sache des Bundes. "Im 32. Jahr der deutschen Einheit sollte dieser Konstruktionsfehler, der ein struktureller Nachteil für den Osten ist, korrigiert werden", meinte Bartsch. "Die ostdeutschen Länder brauchen die 2,6 Milliarden Euro pro Jahr für Zukunftsinvestitionen, das Bildungssystem und den Strukturwandel."

Zu DDR-Zeiten gab es 27 Zusatzversorgungssysteme für einzelne Berufsgruppen. Sonderrenten gab es für Angehörige der Nationalen Volksarmee, des Zolls und der Staatssicherheit. Die Leistungen wurden mit der Vereinigung in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Kosten dafür übernahmen zunächst zu 60 Prozent die ostdeutschen Länder und zu 40 Prozent der Bund. Anfang 2021 erhöhte der Bund seinen Anteil auf 50 Prozent.

Diese Erhöhung des Bundesanteils sei richtig, aber nur ein erster Schritt, sagte Bartsch. Die ostdeutschen Länder müssten Druck für eine volle Kostenübernahme machen. Sachsen hatte zuletzt schon betont, dass es auf eine höhere Beteiligung des Bundes hofft.

Die Ampel-Parteien erwähnen das Thema in ihrem Koalitionsvertrag, jedoch nur vage. Sie schreiben: "Außerdem wollen wir dafür Sorge tragen, dass es eine Berücksichtigung der Situation der ostdeutschen Kommunen gibt, die ebenfalls durch unverschuldete Altlasten herausgefordert sind. Dabei wollen wir auch Themen wie die Situation der alten kommunalen Wohnungsgesellschaften und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) adressieren.

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