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DGAP-Adhoc: CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung (deutsch)

Veröffentlicht am 20.03.2014, 08:20

CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung

CANCOM SE / Schlagwort(e): Anleihe

20.03.2014 08:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE

JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT

SIND

CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung

München, 20. März 2014 - Der Vorstand der CANCOM SE, München, hat heute mit

Zustimmung des Prüfungsausschusses, dem hierzu die Kompetenz durch den

Aufsichtsrats übertragen wurde, beschlossen, nicht nachrangige,

unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR

45.000.000 mit einer Endfälligkeit am 27. März 2019 anzubieten. Die

Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in bis zu 1.000.000 neue, auf

den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE wandelbar. Das Bezugsrecht

der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages in Höhe

von EUR 100.000 je Schuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor

gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum

Nennbetrag zurückbezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem

jährlichen Zinssatz von 0,125 % bis 0,875 % und einer Wandlungsprämie von

20 % bis 25 % über dem maßgeblichen Referenzkurs (dieser Referenzkurs für

die CANCOM Aktie entspricht dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs

(XETRA) der CANCOM Aktien während des beschleunigten

Bookbuilding-Verfahrens) ausschließlich institutionellen Investoren

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan

im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die

Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im

Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Der CANCOM

SE wird das Recht vorbehalten, die Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf

der ersten drei Jahre zurückzuzahlen, sofern der Kurs der CANCOM SE Aktie

130 % des dann jeweils geltenden Wandlungspreises für einen bestimmten

Zeitraum übersteigt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden von der CANCOM SE voraussichtlich am

oder um den 27. März 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran zum

Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen

werden.

Der Erlös aus der Wandelschuldverschreibung dient zur Finanzierung des

organischen und akquisitorischen Wachstums des Konzerns.

CANCOM SE

Der Vorstand

WICHTIGE MITTEILUNG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE

JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT

SIND

Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf

von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder

ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der

Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der

Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die

Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich

angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in

einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein

anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu

erstellen oder zu registrieren.

Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen

gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese

Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren

und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten

von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere

(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der

Wandlung zu liefernden Aktien der CANCOM SE) sind und werden nicht gemäß

dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung

(der 'Securities Act') oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der

Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten

verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen

Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder

den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese

Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in

den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das

Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre

oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt

oder versendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit der 'Regulation

S' unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein Angebot

der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.

Diese Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i)

Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen,

die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000

(Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order' bezeichnet)

fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter

Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in

sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese

Personen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet). Die

Wandelschuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur

Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,

solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben,

wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine

qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder

Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Kontakt:

Beate Rosenfeld

Manager Corporate Communication & IR

CANCOM SE

Erika-Mann-Straße 69

80636 München

Germany

Phone: +49 (0) 89 / 54054 5193

mail to: beate.rosenfeld@cancom.de

www.cancom.de

20.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: CANCOM SE

Erika-Mann-Straße 69

80636 München

Deutschland

Telefon: +49-(0)89/54054-0

Fax: +49-(0)89/54054-5119

E-Mail: info@cancom.de

Internet: http://www.cancom.de

ISIN: DE0005419105

WKN: 541910

Indizes: TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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