CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung
CANCOM SE / Schlagwort(e): Anleihe
20.03.2014 08:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND
CANCOM SE begibt Wandelschuldverschreibung
München, 20. März 2014 - Der Vorstand der CANCOM SE, München, hat heute mit
Zustimmung des Prüfungsausschusses, dem hierzu die Kompetenz durch den
Aufsichtsrats übertragen wurde, beschlossen, nicht nachrangige,
unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
45.000.000 mit einer Endfälligkeit am 27. März 2019 anzubieten. Die
Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in bis zu 1.000.000 neue, auf
den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE wandelbar. Das Bezugsrecht
der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages in Höhe
von EUR 100.000 je Schuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor
gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum
Nennbetrag zurückbezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem
jährlichen Zinssatz von 0,125 % bis 0,875 % und einer Wandlungsprämie von
20 % bis 25 % über dem maßgeblichen Referenzkurs (dieser Referenzkurs für
die CANCOM Aktie entspricht dem volumengewichteten Durchschnitts-Börsenkurs
(XETRA) der CANCOM Aktien während des beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens) ausschließlich institutionellen Investoren
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan
im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.
Der Zinssatz, der Gesamtnennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis und die
Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im
Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Der CANCOM
SE wird das Recht vorbehalten, die Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf
der ersten drei Jahre zurückzuzahlen, sofern der Kurs der CANCOM SE Aktie
130 % des dann jeweils geltenden Wandlungspreises für einen bestimmten
Zeitraum übersteigt.
Die Wandelschuldverschreibungen werden von der CANCOM SE voraussichtlich am
oder um den 27. März 2014 begeben und sollen im Anschluss hieran zum
Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen
werden.
Der Erlös aus der Wandelschuldverschreibung dient zur Finanzierung des
organischen und akquisitorischen Wachstums des Konzerns.
CANCOM SE
Der Vorstand
WICHTIGE MITTEILUNG
NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND
Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder
ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein
anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren.
Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese
Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren
und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der
Wandlung zu liefernden Aktien der CANCOM SE) sind und werden nicht gemäß
dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung
(der 'Securities Act') oder nach dem Recht eines Bundesstaats innerhalb der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder
den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese
Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in
den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das
Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre
oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt
oder versendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit der 'Regulation
S' unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Es wird kein Angebot
der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.
Diese Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i)
Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen,
die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order' bezeichnet)
fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter
Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in
sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese
Personen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet). Die
Wandelschuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur
Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,
solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben,
wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine
qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder
Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Kontakt:
Beate Rosenfeld
Manager Corporate Communication & IR
CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Germany
Phone: +49 (0) 89 / 54054 5193
mail to: beate.rosenfeld@cancom.de
www.cancom.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
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Telefon: +49-(0)89/54054-0
Fax: +49-(0)89/54054-5119
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Internet: http://www.cancom.de
ISIN: DE0005419105
WKN: 541910
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