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DGAP-Adhoc: Centrosolar Group AG: Eckpunkte Insolvenzplan - Fortführung mit Fokus USA - Übertragung sämtlicher Aktien der Gesellschaft auf die Gläubiger - Komplette Entschuldung (deutsch)

Veröffentlicht am 27.02.2014, 20:19

Centrosolar Group AG: Eckpunkte Insolvenzplan - Fortführung mit Fokus USA - Übertragung sämtlicher Aktien der Gesellschaft auf die Gläubiger - Komplette Entschuldung

Centrosolar Group AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

27.02.2014 20:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 27. Februar 2014. Der Gläubigerausschuss der CENTROSOLAR Group AG

hat heute den vom Vorstand vorgeschlagenen Eckpunkten für einen möglichen

Insolvenzplan zugestimmt.

Demnach soll die CENTROSOLAR Group AG im Wesentlichen mit ihrer Beteiligung

Centrosolar America, Inc. fortgeführt werden. Damit fokussiert sich

CENTROSOLAR auf den US-amerikanischen Solarmarkt. Für diesen Markt wird

auch in Zukunft Wachstum erwartet. Die beiden weiteren nicht insolventen

Beteiligungen, die Renusol GmbH und Centrosolar Grundstücksverwaltungs

GmbH, sollen verkauft werden. Die Sanierung der Centrosolar

Sonnenstromfabrik GmbH und Centrosolar AG, den bisherigen operativen

Tochtergesellschaften für die Produktion und den Vertrieb von Solarmodulen

in Europa, findet außerhalb des Insolvenzplanverfahrens statt. Diese Felder

werden zukünftig nicht mehr zur CENTROSOLAR Group AG gehören.

Die bisherigen Aktionäre verlieren ihren Status als Eigentümer und scheiden

ohne Entschädigung aus. Das Nachrangdarlehen verfällt ebenfalls

entschädigungslos.

Die Befriedigung der nicht-nachrangigen Gläubiger der CENTROSOLAR Group AG

soll folgendermaßen erfolgen: Zum einen sollen die etwaigen Verkaufserlöse

der verkauften nicht-insolventen Beteiligungen an die nicht-nachrangigen

Gläubiger ausgeschüttet werden. Zum anderen erhalten alle

nicht-nachrangigen Gläubiger durch Übertragung die Aktien der Gesellschaft.

Im Gegenzug erlassen die Gläubiger der Gesellschaft alle ihre nicht

befriedigten Forderungen. Dabei werden die Gläubiger aus der Anleihe, die

Finanzgläubiger, die Mitarbeiter und die sonstigen gleichrangigen Gläubiger

gleich behandelt.

Dabei ist vorgesehen, dass die nicht-nachrangigen Gläubiger für je 132,67

EUR Forderung je eine Aktie erhalten. Für die Anleihegläubiger bedeutet

dies, dass sie je Stück Anleihe mit einem Nominalwert von 1.000,-- EUR acht

Aktien erhalten. Der Aktienkurs vor Durchführung des Insolvenzplans ist in

keiner Weise aussagekräftig, weil die Altaktionäre entschädigungslos

ausscheiden.

Zur Liquiditätsstärkung soll zudem eine Barkapitalerhöhung durchgeführt

werden. Diese wird zunächst den bisherigen nicht-nachrangigen Gläubigern

als neuen Aktionären zum Bezug angeboten. Sofern diese ihre Bezugsrechte

nicht vollständig ausnutzen, sollen auch bisherige Altaktionäre eine

Zeichnungsmöglichkeit und damit im Rahmen des insolvenzrechtlich

Vertretbaren zumindest eine gewisse Wertaufholungschance erhalten.

Die Durchführung des Insolvenzplans hängt vom Eintritt verschiedener

rechtlicher und wirtschaftlicher Bedingungen ab. Sofern ein Verkauf der

oben genannten Beteiligungen nicht gelingen sollte, kann der Vorstand mit

Gläubigerausschuss und Sachwalter übereinkommen, diese Beteiligungen durch

die CENTROSOLAR Group AG fortzuführen.

Zur Kostensenkung wird die CENTROSOLAR Group AG als Holding deutlich

verkleinert. Die Anzahl der Vorstände wurde bereits auf eine Person

reduziert. Zudem soll ein Wechsel des Handels der Aktien in einen

Freiverkehr einer deutschen Börse erwirkt werden.

Im nächsten Schritt wird zunächst eine Versammlung der Anleihegläubiger für

den 18. März 2014 einberufen. In dieser Versammlung sollen die

Anleihegläubiger dem gemeinsamen Vertreter ein Votum und eine entsprechende

Ermächtigung zur Stimmabgabe in der insolvenzrechtlichen

Gläubigerversammlung geben. Sofern in dieser Anleihegläubigerversammlung am

18. März 2014 nicht die für eine Beschlussfassung notwendige

Mindestanwesenheit von 50 % des Anleihekapitals erreicht wird, wird

voraussichtlich Anfang April 2014 eine zweite Anleihegläubigerversammlung

einberufen, für die eine Mindestanwesenheit von nur noch 25 % erforderlich

ist.

Sobald das Votum durch die Anleihegläubiger, der mit Abstand größten

Gläubigergruppe, feststeht, soll umgehend eine insolvenzrechtliche

Gläubigerversammlung einberufen werden, die über den Insolvenzplan

abstimmt. Diese findet voraussichtlich Ende April 2014 statt. Wenn sie dem

Insolvenzplan zustimmt, das Insolvenzgericht dies bestätigt und der

Insolvenzplan in Kraft tritt, kann dieser ab Ende Mai 2014 umgesetzt

werden.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die CENTROSOLAR Group AG:

Die börsennotierte CENTROSOLAR Group AG, München, (WKN A1TNS1) ist ein

Anbieter von Photovoltaik (PV)-Anlagen für Dächer und Schlüsselkomponenten.

Das Programm umfasst PV-Komplettsysteme, Module, Wechselrichter und

Befestigungssysteme. Mehr als zwei Drittel des Umsatzes werden in

Nordamerika erzielt.

Weitere Informationen unter: www.centrosolar-group.com.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

MetaCom GmbH

Georg Biekehör

Tel.: +49 (0) 6181 982 80 30

E-Mail: g.biekehoer(at)go-metacom.de

27.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Centrosolar Group AG

Walter-Gropius-Str. 15

80807 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 20 1800

Fax: +49 (0)89 20 180 555

E-Mail: info@centrosolar.com

Internet: http://www.centrosolar-group.de

ISIN: DE000A1TNS13, DE000A1E85T1,

WKN: A1TNS1, A1E85T,

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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