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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers (deutsch)

Veröffentlicht am 23.07.2013, 18:25
EASY SOFTWARE AG: Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

23.07.2013 18:25

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters

und eines Sonderprüfers

Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute die

Klagerücknahme der vor dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35

O 61/12 anhängigen Anfechtungsklage zugestellt worden. Die Anfechtungsklage

richtete sich gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli

2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die

Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1

AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von

Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12

(Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten

Beschlüsse (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21. September 2012). Mit der

Klagerücknahme ist das Verfahren beendet.

Mülheim an der Ruhr, 23. Juli 2013

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

23.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EASY SOFTWARE AG

Am Hauptbahnhof 4

45468 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

Telefon: +49(0) 208 450 16-0

Fax: +49(0) 208 450 16-90

E-Mail: investor@easy.de

Internet: www.easy.de

ISIN: DE0005634000

WKN: 563400

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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