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DGAP-Adhoc: KUKA Aktiengesellschaft: KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (deutsch)

Veröffentlicht am 05.11.2014, 08:58
Aktualisiert 05.11.2014, 09:03
DGAP-Adhoc: KUKA Aktiengesellschaft: KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (deutsch)

n KUKA Aktiengesellschaft: KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

KUKA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

05.11.2014 08:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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KUKA Aktiengesellschaft

Zugspitzstrasse 140, 86165 Augsburg

- ISIN DE0006204407 -

Zugelassen an folgenden deutschen Börsen:

Frankfurt am Main und München

Marktsegment: Prime Standard

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,

Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

KUKA Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des

Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch eine teilweise Ausnutzung

des genehmigten Kapitals um einen Betrag von bis zu EUR 4.661.498,40 auf

bis zu EUR 92.841.619,00, durch Ausgabe von bis zu 1.792.884 neuen, auf den

Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am

Grundkapital von EUR 2,60 je Stückaktie gegen Bareinlagen zu erhöhen ("Neue

Aktien").

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 5

Satz 4 der Satzung ausgeschlossen.

Die Neuen Aktien sollen durch Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG im Wege

eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens im Rahmen einer

Privatplatzierung institutionellen Anlegern außerhalb der USA nach

Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") sowie in

den USA an qualified institutional buyers im Sinne von Rule 144A zum

Securities Act angeboten werden. Die Anzahl der auszugebenden Neuen Aktien

und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des

Aufsichtsrats nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens

festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014

dividendenberechtigt.

Der Emissionserlös soll der teilweisen Finanzierung des öffentlichen

Kaufangebots an die Aktionäre der Swisslog Holding AG, Schweiz dienen.

Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie

zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter

Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse München zugelassen und

in die bestehenden Notierungen aufgenommen werden.

Augsburg, 05.11.2014

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von

Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada,

Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen

unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in

Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen

informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher

Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher

Länder darstellen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten

von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese

Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem

Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der KUKA Aktiengesellschaft

dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch

angeboten werden, solange keine Ausnahme vom Registrierungserfordernis

gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter

Fassung (der "Securities Act") besteht oder die Transaktion nicht unter die

Registrierungspflicht des Securities Acts fällt. Die Wertpapiere der KUKA

Aktiengesellschaft wurden und werden nicht nach dem Securities Act

registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der KUKA

Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika geben.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)

professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen

Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,

Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten

Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet

und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht

Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder

Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht

ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die

Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten")

richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot

ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie

("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die

Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der

2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen

Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren

Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies

nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese

Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst

informieren und diese beachten.

Im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien kann Joh. Berenberg,

Gossler & Co. KG ("Berenberg") und alle mit ihr verbundenen Unternehmen als

Investor auf eigene Rechnung Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft

Aktien auf eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen. Zusätzlich kann

Berenberg oder mit ihr verbundene Unternehmen Finanzierungsgeschäfte und

Swaps mit Anlegern eingehen, in deren Zusammenhang Berenberg oder mit ihr

verbundene Unternehmen Aktien erwerben, halten oder veräußern. Berenberg

beabsichtigt nicht, solche Geschäfte oder Anlagen außer in Einhaltung

rechtlicher Verpflichtungen offen zu legen.

Berenberg handelt im Namen der KUKA Aktiengesellschaft und niemand anderen

im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien und ist anderen

Personen gegenüber nicht verantwortlich. Sie muss Dritten gegenüber die

Maßnahmen zum Schutz ihrer Kunden nicht einhalten und diese nicht

hinsichtlich eines etwaigen Angebots von Aktien beraten.

Kontakt:

Herr Andreas Spitzauer

Tel.: +49 (0)821 7975-216

Fax: +49 (0)821 7975-213

E-Mail: andreas.spitzauer@kuka.com

05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft

Postfach 43 12 69

86072 Augsburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)821 797 - 0

Fax: +49 (0)821 7975 - 333

E-Mail: IR@kuka.com

Internet: www.kuka.com

ISIN: DE0006204407

WKN: 620440

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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