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DGAP-Adhoc: Porsche Automobil Holding SE: Mehrere Hedgefonds ziehen Berufung im Verfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit zurück (deutsch)

Veröffentlicht am 06.03.2013, 20:49
Aktualisiert 06.03.2013, 20:52
Porsche Automobil Holding SE: Mehrere Hedgefonds ziehen Berufung im Verfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit zurück

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Rechtssache

06.03.2013 20:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Im Berufungsverfahren vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit

gegen die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') und vormalige

Vorstandsmitglieder der Porsche SE haben 12 Kläger der insgesamt zuletzt 32

Kläger ihre Berufung gegen die Abweisung ihrer Klagen durch den U.S.

District Court for the Southern District of New York mit Zustimmung der

Porsche SE zurückgenommen. Die Berufungsrücknahme bedarf zu ihrer

Wirksamkeit noch der Annahme durch das Gericht. Das Berufungsverfahren in

Bezug auf die verbleibenden 20 Kläger bleibt von der Berufungsrücknahme

unberührt. Die Porsche SE hält die Klagen weiterhin für unzulässig und

unbegründet.

Vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York hatten

ursprünglich insgesamt 46 Hedgefonds Schadensersatzklagen gegen die Porsche

SE und zum Teil auch gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE

erhoben und einen Schaden von insgesamt mehr als 2,5 Mrd. US-Dollar geltend

gemacht. Die Kläger hatten Ansprüche auf der Grundlage der

US-Wertpapiergesetze und des so genannten Common Law im Zusammenhang mit

dem Erwerb von VW-Stammaktien durch die Porsche SE und den diesbezüglichen

Veröffentlichungen im Jahr 2008 behauptet. Der U.S. District Court for the

Southern District of New York hatte die Klagen im Dezember 2010 in erster

Instanz abgewiesen. Hiergegen hatten 32 Kläger Berufung eingelegt.

Für die 12 Kläger, darunter unter anderem Hedgefonds der Elliott-Gruppe,

die ihre Berufung vor dem U.S. Court of Appeals for the Second Circuit

zurückgenommen haben ist bei dem Landgericht Braunschweig seit Ende 2011

eine Schadensersatzklage gegen die Porsche SE anhängig, die von der

Berufungsrücknahme unberührt bleibt. Mit dieser Klage wurde zuletzt ein

Gesamtschaden von ca. 1,8 Mrd. Euro geltend gemacht, wobei offen geblieben

ist, in welchem Umfang damit auch ein Schaden geltend gemacht wird, der

bereits vor dem U.S. Court verfolgt wurde. Die Porsche SE hält die Klage

für unbegründet.

06.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE

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70435 Stuttgart

Deutschland

Telefon: +49 (0)711 911-11000

Fax: +49 (0)711 911-11819

E-Mail: info@porsche.de

Internet: www.porsche-se.com

ISIN: DE000PAH0038

WKN: PAH003

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),

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Hannover; Terminbörse EUREX



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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