Allen & Overy veröffentlicht Studie zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
DGAP-News: Allen & Overy LLP / Schlagwort(e): Sonstiges
Allen & Overy veröffentlicht Studie zur Vorstands- und
Aufsichtsratsvergütung
07.03.2012 / 14:54
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Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:
* Stärkerer Fokus auf langfristige Vergütungselemente bei variabler
Vergütung
* 'say on pay': Billigung durch sämtliche Hauptversammlungen erfolgt
* Trend zur reinen Festvergütung für Aufsichtsratsmitglieder
Düsseldorf, 7. März 2012. Alle DAX30-Unternehmen haben inzwischen ihre
Vorstandsvergütung umfassend an die Vorgaben des Gesetzes zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst. Einige haben ihr
Vergütungssystem sogar ein weiteres Mal modifiziert und somit eine
'Feinjustierung' vorgenommen. Erwartungsgemäß sind die Vergütungssysteme
der DAX30-Unternehmen in weiten Teilen jedoch nicht einheitlich
ausgestaltet. Dies sind Ergebnisse der in zweiter Auflage erschienenen
Allen & Overy-Studie* zur Vergütungsstruktur sämtlicher DAX30-Vorstände als
auch, in diesem Jahr erstmals, DAX30-Aufsichtsräte.
Viele DAX30-Unternehmen haben die fixe Vergütung für ihre Vorstände leicht
erhöht. Bei der variablen Vergütung bildet weiterhin die Kombination von
Jahresbonus und Langzeitvergütungselement den Standard - eine Entwicklung,
die vom Gesetzgeber mit der Einführung des VorstAG durchaus beabsichtigt
war. Die hierbei verwendeten Bemessungselemente unterscheiden sich nur im
Detail: Sie knüpfen überwiegend an typische Finanzparameter wie EBIT, ROCE
oder EBITDA an. Ein Cap ist in allen Vergütungssystemen der
DAX30-Unternehmen für den Vorstand in unterschiedlicher Ausgestaltung
enthalten, wohingegen bei Aufsichtsratsmitgliedern nur in 13 Fällen eine
Begrenzung der Vergütung vorgesehen ist.
'Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist in Bezug auf die variable Vergütung
bei Vorständen ein noch stärkerer Fokus auf die langfristige
Vergütungskomponente festzustellen', erläutert Allen & Overy-Partner Dr.
Hans-Christoph Ihrig, einer der beiden die Studie begleitenden Partner.
Mittlerweile haben sämtliche Gesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für
den Vorstand beschließen zu lassen ('say on pay'). Elf Gesellschaften haben
neuerlich einen Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem
herbeigeführt.
Ein uneinheitliches Bild zeichnet sich auch bei der Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern ab: So gewährten im Jahr 2010 drei Gesellschaften
ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich eine fixe Vergütung. 15
Gesellschaften haben neben der fixen zusätzlich eine variable kurzfristige
und vier Gesellschaften eine variable langfristige Vergütung gewährt. Bei
acht Gesellschaften erhielten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu der
fixen Vergütung sowohl eine variable kurzfristige als auch eine variable
langfristige Vergütung.
'Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2011 ein Trend zu rein fixen
Vergütungsmodellen für Aufsichtsräte festgestellt werden kann', so Allen &
Overy-Partner Dr. Christian Eichner, Initiator der Studie. Entsprechend
diesem Trend kündigten bereits drei Gesellschaften eine entsprechende
Umstellung an, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken.
'Diese Änderungen nehmen die aktuelle Corporate Governance-Diskussion und
die geplante Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex auf',
bewertet Eichner die Entwicklung.
Informationen für den Herausgeber:
* Die aktuelle Vergütungsstudie von Allen & Overy beruht auf den
veröffentlichten Vergütungsberichten des letzten Geschäftsjahres sowie den
Informationen in den Einladungen zur Hauptversammlung 2011 sowie den
Satzungen der DAX30-Unternehmen. Sie beziehen sich daher grundsätzlich auf
das Geschäftsjahr 2010, soweit möglich sind aber auch bereits Informationen
betreffend das Geschäftsjahr 2011 berücksichtigt. Die Studie hat nicht den
Anspruch, die Vorstands- und Aufsichtsratssysteme der DAX30-Unternehmen zu
bewerten, sondern verfolgt einen rein deskriptiven Ansatz.
www.allenovery.com
Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 4.750
Mitarbeitern, darunter etwa 480 Partner, an 39 Standorten weltweit.
Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt,
Hamburg, Mannheim und München mit etwa 190 Anwälten, darunter 44 Partner,
vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale
Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und
Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen
Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser
Pressemitteilung bezieht sich 'Allen & Overy' auf 'Allen & Overy LLP bzw.
ihre verbundenen Unternehmen'. Die genannten Partner sind entweder
Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder
ihrer verbundenen Unternehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Nadja Fersch, Communications Manager, Allen & Overy, Frankfurt am Main,
Tel: 069 26 48 5555,(nadja.fersch@allenovery.com)
Ende der Finanznachricht
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07.03.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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159714 07.03.2012
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* Stärkerer Fokus auf langfristige Vergütungselemente bei variabler
Vergütung
* 'say on pay': Billigung durch sämtliche Hauptversammlungen erfolgt
* Trend zur reinen Festvergütung für Aufsichtsratsmitglieder
Düsseldorf, 7. März 2012. Alle DAX30-Unternehmen haben inzwischen ihre
Vorstandsvergütung umfassend an die Vorgaben des Gesetzes zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst. Einige haben ihr
Vergütungssystem sogar ein weiteres Mal modifiziert und somit eine
'Feinjustierung' vorgenommen. Erwartungsgemäß sind die Vergütungssysteme
der DAX30-Unternehmen in weiten Teilen jedoch nicht einheitlich
ausgestaltet. Dies sind Ergebnisse der in zweiter Auflage erschienenen
Allen & Overy-Studie* zur Vergütungsstruktur sämtlicher DAX30-Vorstände als
auch, in diesem Jahr erstmals, DAX30-Aufsichtsräte.
Viele DAX30-Unternehmen haben die fixe Vergütung für ihre Vorstände leicht
erhöht. Bei der variablen Vergütung bildet weiterhin die Kombination von
Jahresbonus und Langzeitvergütungselement den Standard - eine Entwicklung,
die vom Gesetzgeber mit der Einführung des VorstAG durchaus beabsichtigt
war. Die hierbei verwendeten Bemessungselemente unterscheiden sich nur im
Detail: Sie knüpfen überwiegend an typische Finanzparameter wie EBIT, ROCE
oder EBITDA an. Ein Cap ist in allen Vergütungssystemen der
DAX30-Unternehmen für den Vorstand in unterschiedlicher Ausgestaltung
enthalten, wohingegen bei Aufsichtsratsmitgliedern nur in 13 Fällen eine
Begrenzung der Vergütung vorgesehen ist.
'Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist in Bezug auf die variable Vergütung
bei Vorständen ein noch stärkerer Fokus auf die langfristige
Vergütungskomponente festzustellen', erläutert Allen & Overy-Partner Dr.
Hans-Christoph Ihrig, einer der beiden die Studie begleitenden Partner.
Mittlerweile haben sämtliche Gesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für
den Vorstand beschließen zu lassen ('say on pay'). Elf Gesellschaften haben
neuerlich einen Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem
herbeigeführt.
Ein uneinheitliches Bild zeichnet sich auch bei der Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern ab: So gewährten im Jahr 2010 drei Gesellschaften
ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich eine fixe Vergütung. 15
Gesellschaften haben neben der fixen zusätzlich eine variable kurzfristige
und vier Gesellschaften eine variable langfristige Vergütung gewährt. Bei
acht Gesellschaften erhielten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu der
fixen Vergütung sowohl eine variable kurzfristige als auch eine variable
langfristige Vergütung.
'Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2011 ein Trend zu rein fixen
Vergütungsmodellen für Aufsichtsräte festgestellt werden kann', so Allen &
Overy-Partner Dr. Christian Eichner, Initiator der Studie. Entsprechend
diesem Trend kündigten bereits drei Gesellschaften eine entsprechende
Umstellung an, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken.
'Diese Änderungen nehmen die aktuelle Corporate Governance-Diskussion und
die geplante Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex auf',
bewertet Eichner die Entwicklung.
Informationen für den Herausgeber:
* Die aktuelle Vergütungsstudie von Allen & Overy beruht auf den
veröffentlichten Vergütungsberichten des letzten Geschäftsjahres sowie den
Informationen in den Einladungen zur Hauptversammlung 2011 sowie den
Satzungen der DAX30-Unternehmen. Sie beziehen sich daher grundsätzlich auf
das Geschäftsjahr 2010, soweit möglich sind aber auch bereits Informationen
betreffend das Geschäftsjahr 2011 berücksichtigt. Die Studie hat nicht den
Anspruch, die Vorstands- und Aufsichtsratssysteme der DAX30-Unternehmen zu
bewerten, sondern verfolgt einen rein deskriptiven Ansatz.
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Mitarbeitern, darunter etwa 480 Partner, an 39 Standorten weltweit.
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Hamburg, Mannheim und München mit etwa 190 Anwälten, darunter 44 Partner,
vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale
Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und
Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen
Bereichen des Wirtschaftsrechts.
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