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DGAP-News: Allen & Overy veröffentlicht Studie zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung (deutsch)

Veröffentlicht am 07.03.2012, 14:54
Aktualisiert 07.03.2012, 14:56
Allen & Overy veröffentlicht Studie zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung

DGAP-News: Allen & Overy LLP / Schlagwort(e): Sonstiges

Allen & Overy veröffentlicht Studie zur Vorstands- und

Aufsichtsratsvergütung

07.03.2012 / 14:54

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Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:



* Stärkerer Fokus auf langfristige Vergütungselemente bei variabler

Vergütung

* 'say on pay': Billigung durch sämtliche Hauptversammlungen erfolgt

* Trend zur reinen Festvergütung für Aufsichtsratsmitglieder

Düsseldorf, 7. März 2012. Alle DAX30-Unternehmen haben inzwischen ihre

Vorstandsvergütung umfassend an die Vorgaben des Gesetzes zur

Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) angepasst. Einige haben ihr

Vergütungssystem sogar ein weiteres Mal modifiziert und somit eine

'Feinjustierung' vorgenommen. Erwartungsgemäß sind die Vergütungssysteme

der DAX30-Unternehmen in weiten Teilen jedoch nicht einheitlich

ausgestaltet. Dies sind Ergebnisse der in zweiter Auflage erschienenen

Allen & Overy-Studie* zur Vergütungsstruktur sämtlicher DAX30-Vorstände als

auch, in diesem Jahr erstmals, DAX30-Aufsichtsräte.

Viele DAX30-Unternehmen haben die fixe Vergütung für ihre Vorstände leicht

erhöht. Bei der variablen Vergütung bildet weiterhin die Kombination von

Jahresbonus und Langzeitvergütungselement den Standard - eine Entwicklung,

die vom Gesetzgeber mit der Einführung des VorstAG durchaus beabsichtigt

war. Die hierbei verwendeten Bemessungselemente unterscheiden sich nur im

Detail: Sie knüpfen überwiegend an typische Finanzparameter wie EBIT, ROCE

oder EBITDA an. Ein Cap ist in allen Vergütungssystemen der

DAX30-Unternehmen für den Vorstand in unterschiedlicher Ausgestaltung

enthalten, wohingegen bei Aufsichtsratsmitgliedern nur in 13 Fällen eine

Begrenzung der Vergütung vorgesehen ist.

'Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist in Bezug auf die variable Vergütung

bei Vorständen ein noch stärkerer Fokus auf die langfristige

Vergütungskomponente festzustellen', erläutert Allen & Overy-Partner Dr.

Hans-Christoph Ihrig, einer der beiden die Studie begleitenden Partner.

Mittlerweile haben sämtliche Gesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch

gemacht, die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems für

den Vorstand beschließen zu lassen ('say on pay'). Elf Gesellschaften haben

neuerlich einen Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem

herbeigeführt.

Ein uneinheitliches Bild zeichnet sich auch bei der Vergütung von

Aufsichtsratsmitgliedern ab: So gewährten im Jahr 2010 drei Gesellschaften

ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich eine fixe Vergütung. 15

Gesellschaften haben neben der fixen zusätzlich eine variable kurzfristige

und vier Gesellschaften eine variable langfristige Vergütung gewährt. Bei

acht Gesellschaften erhielten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu der

fixen Vergütung sowohl eine variable kurzfristige als auch eine variable

langfristige Vergütung.

'Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2011 ein Trend zu rein fixen

Vergütungsmodellen für Aufsichtsräte festgestellt werden kann', so Allen &

Overy-Partner Dr. Christian Eichner, Initiator der Studie. Entsprechend

diesem Trend kündigten bereits drei Gesellschaften eine entsprechende

Umstellung an, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken.

'Diese Änderungen nehmen die aktuelle Corporate Governance-Diskussion und

die geplante Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex auf',

bewertet Eichner die Entwicklung.

Informationen für den Herausgeber:

* Die aktuelle Vergütungsstudie von Allen & Overy beruht auf den

veröffentlichten Vergütungsberichten des letzten Geschäftsjahres sowie den

Informationen in den Einladungen zur Hauptversammlung 2011 sowie den

Satzungen der DAX30-Unternehmen. Sie beziehen sich daher grundsätzlich auf

das Geschäftsjahr 2010, soweit möglich sind aber auch bereits Informationen

betreffend das Geschäftsjahr 2011 berücksichtigt. Die Studie hat nicht den

Anspruch, die Vorstands- und Aufsichtsratssysteme der DAX30-Unternehmen zu

bewerten, sondern verfolgt einen rein deskriptiven Ansatz.

www.allenovery.com

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 4.750

Mitarbeitern, darunter etwa 480 Partner, an 39 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt,

Hamburg, Mannheim und München mit etwa 190 Anwälten, darunter 44 Partner,

vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale

Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und

Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen

Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser

Pressemitteilung bezieht sich 'Allen & Overy' auf 'Allen & Overy LLP bzw.

ihre verbundenen Unternehmen'. Die genannten Partner sind entweder

Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder

ihrer verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nadja Fersch, Communications Manager, Allen & Overy, Frankfurt am Main,

Tel: 069 26 48 5555,(nadja.fersch@allenovery.com)

Ende der Finanznachricht

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159714 07.03.2012

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