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DGAP-News: Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post (deutsch)

Veröffentlicht am 16.11.2012, 15:30
Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen Post

DGAP-News: Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Cybits Holding AG: Stellungnahme zum Patenteinspruch der Deutschen

Post

16.11.2012 / 15:29

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Cybits AG nimmt Stellung zum Patenteinspruch der Deutschen Post

Deutsche Post sorgt sich um die Zukunft ihres Postidents

Wiesbaden, den 16.11.2012. Wie das Deutsche Patentamt der Cybits AG gestern

mitteilte, hat die Deutsche Post Einspruch gegen das erteilte Patent zur

webbasierten Personenidentifizierung erhoben. Eine Begründung wurde bisher

nicht zugestellt. Dieser Einspruch kommt für die Cybits AG nicht

überraschend und war vielmehr erwartet worden. Das Patent der Cybits hat

auch mit diesem Einspruch seine Gültigkeit nicht verloren. Allerdings ist

es für die Deutsche Post eine ernsthafte Bedrohung ihres

Postident-Geschäfts, über das die Deutsche Post ein Quasi-Monopol ausübt,

das sie noch aus ihrer Zeit als Staatsunternehmen bis in die heutige Zeit

gerettet hat. Der Zulauf an neuen Kunden zu [verify-U] muss bei der

Deutsche Post erhebliche Sorgen für ihr eigenes Produkt aufkommen lassen,

die jetzt zu diesem Schritt geführt haben. Auch wenn Postident für die

Deutsche Post vom Umsatz her ein geringes Gewicht hat, ist es als

strategisches Produkt zur Erschließung von elektronischen Briefmärkten von

großer Bedeutung. Nicht umsonst hat die Deutsche Post den De-Mail

Diensteanbietern 1&1 Internet AG und Deutsche Telekom die Verwendung von

Postident zur Identifizierung von De-Mail Kunden untersagt. Vertreter der

Deutschen Post haben selbst eingeräumt, dass der geringe Markterfolg des

Produktes e-Postbrief auf die Hürde der Identifikation am Schalter

zurückzuführen ist. Der nun angekündigte strategische Schwenk der Deutschen

Post, doch ein De-Mail Angebot anbieten zu wollen, lässt nur den Schluss

zu, dass sich die Deutsche Post sehr wohl der Tatsache bewusst ist, dass

das eigene Angebot ohne ein Online Verfahren zur Identifizierung erhebliche

Nachteile im Wettbewerb mit solchen Anbietern haben wird, die über eine

Online Identifizierung verfügen können. Wenn die Deutsche Post allerdings

mit einem eigenen Angebot zur Online Identifizierung in den Markt kommen

will, stellt das Patent der Cybits eine Hürde dar, welche die Deutsche Post

mit diesem Einspruch aus dem Weg räumen will.

Eine endgültige Entscheidung über diesen Einspruch ist nach Einschätzung

der Anwälte erst in ein bis zwei Jahren zu erwarten. In dieser Zeit gilt

das Patent und die Cybits wird mit allen Mitteln die damit verbundene

Schutzwirkung durchsetzen, auch gegen die Deutsche Post. Insbesondere dann,

wenn die Post gegen Verschwiegenheitsverpflichtungen aus zurückliegenden

Kooperationsgesprächen mit der Cybits AG verstoßen haben sollte.

Der nun eingegangene Einspruch hat keine Auswirkungen auf die operativen

Geschäfte der Cybits AG und die damit verbundenen Perspektive, das digitale

Einwohnermeldeamt für das deutsche Internet zu werden.

Über die Cybits AG

Die Cybits AG liefert Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen und

Privatpersonen, die sich in der digitalen Welt mit den gesetzlichen und

regulatorischen Vorgaben aus Jugendschutzgesetz,

Jugendmedienschutzstaatsvertrag, De-Mail Gesetz, Glücksspiel-Staatsvertrag

und Geldwäschegesetz auseinander setzen müssen. Zum Leistungsportfolio

gehören Lösungen für die Bereiche Personenidentifikation,

Altersverifikation, sicheres Handeln im Internet sowie Dienstleistungen im

Zahlungsverkehr. Als Partner für Eltern und Erzieher liefert das

Unternehmen Lösungen, die die digitale Welt für Kinder und Jugendliche

sicher machen und Erwachsenen die notwendigen Werkzeuge an die Hand geben,

um die Kinder in der digitalen Welt sicher zu begleiten. Mit seiner

gesetzeskonformen Personenidentifikationslösung [verify-U] hat Cybits

bereits über 1,7 Millionen Personen identifiziert. [verify-U] wird in den

Märkten Video on Demand (VOD), Banken/Finanzdienstleister/Versicherungen,

Healthcare, Glücksspiel , De-Mail Anbietern und im Handel eingesetzt.

Cybits sieht sich als Partner für Unternehmenskunden und Konsumenten, wenn

es um 'Secure Internet Communication & Transactions' geht. Weitere

Informationen stehen unter www.cybits.de zur Verfügung.

Ende der Corporate News

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16.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Cybits Holding AG

Hagenauer Str. 44

65203 Wiesbaden

Deutschland

Telefon: +49-611-44889-0

Fax: +49-611-44889-188

E-Mail: info@cybitsholding.de

Internet: www.cybitsholding.de

ISIN: DE0007240004

WKN: 724000

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),

München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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193652 16.11.2012

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