Kartellbehörden erteilen Freigabe zur Übernahme der DOUGLAS Holding AG
DGAP-News: Beauty Holding Three AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Kartellbehörden erteilen Freigabe zur Übernahme der DOUGLAS Holding AG
19.11.2012 / 11:42
---------------------------------------------------------------------
Kartellbehörden erteilen Freigabe zur Übernahme der DOUGLAS Holding AG
- EU Kommission und Schweizer Wettbewerbsbehörde erteilen
kartellrechtliche Freigabe
- Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen
Übernahmeangebot erreicht
Frankfurt am Main, 19. November 2012 - Die Europäische Kommission und die
Schweizer Wettbewerbskommission WEKO haben jeweils am 16. November 2012
ihre Freigabe für eine mögliche Übernahme der DOUGLAS Holding AG durch die
Beauty Holding Three AG erteilt. Damit haben die DOUGLAS-Gründerfamilie
Kreke und Advent International im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans einen
wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen Übernahmeangebot
erreicht.
Die Beauty Holding Three AG wird indirekt durch von Advent International
beratene Fonds gehalten. Sie hatte am 31. Oktober 2012 die
Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für den
Erwerb aller Aktien an der DOUGLAS Holding AG veröffentlicht. Mit Vollzug
des Übernahmeangebots wird sich Familie Kreke wiederum indirekt mit 20
Prozent an der Bietergesellschaft rückbeteiligen.
Derzeit können DOUGLAS-Aktionäre ihre Aktien zum Preis von 38 Euro pro
Aktie in bar andienen. Die Annahmefrist endet am 4. Dezember 2012 um 24.00
Uhr MEZ. Das Angebot sieht eine Mindestannahmequote von 75 Prozent vor.
Ranjan Sen, Geschäftsführer der Advent International GmbH in Frankfurt,
erklärt: 'Wir freuen uns, dass die Kartellbehörden eine mögliche Übernahme
der DOUGLAS Holding AG so zügig genehmigt haben. Der nächste Meilenstein
ist nun die Zustimmung der Aktionäre.'
Über die DOUGLAS Holding AG
Die DOUGLAS-Gruppe zählt mit einem Jahresumsatz von über drei Milliarden
Euro zu den bedeutendsten europäischen Handelsunternehmen. Die im MDAX
notierte Unternehmensgruppe steht für 'Handel mit Herz und Verstand' mit
herausragendem Service, erstklassigen Sortimenten, erlebnisorientiertem
Ambiente und den freundlichsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die fünf
Geschäftsbereiche mit den Douglas-Parfümerien, Thalia-Buchhandlungen,
Christ-Juweliergeschäften, AppelrathCüpper-Modehäusern und
Hussel-Confiserien gehören in ihren jeweiligen Branchen zu den Marktführern
und Trendsettern. Mehr als 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten
und bedienen ihre Kunden in den über 1.900 Fachgeschäften, und auch im
Internet ist die DOUGLAS-Gruppe mit attraktiven Shops und Serviceangeboten
vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.douglas-holding.com.
Über Advent International
Advent International wurde 1984 gegründet und zählt mit Standorten in 16
Ländern auf vier Kontinenten zu den weltweit führenden globalen
Beteiligungsgesellschaften. Advent International wird bei Investitionen in
Deutschland von Advent International GmbH, Frankfurt beraten. Advent
International gilt seit 28 Jahren als treibende Kraft bei internationalen
Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine globale Plattform mit
über 170 Beteiligungsspezialisten in West- und Mitteleuropa, Nord- und
Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in
fünf Kernsegmenten auf internationale Akquisitionen, strategische
Reorganisationen sowie auf wachstumsorientierte Käufe. Advent International
arbeitet eng und aktiv mit den Management-Teams der Portfoliounternehmen
zusammen, um nachhaltige Umsatz- und Ertragssteigerungen zu erzielen. Seit
der Unternehmensgründung hat Advent International 28 Mrd. Euro (37 Mrd.
US-Dollar) an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern 279
Transaktionen zum Abschluss gebracht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.adventinternational.com.
Wichtige rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss
Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS Holding AG. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen sind alleine der Angebotsunterlage zu entnehmen,
die im Internet unter http://www.douglas-offer.com veröffentlicht ist. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den hier beschriebenen
allgemeinen Informationen unterscheiden. Investoren und Inhabern von Aktien
der DOUGLAS Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Die Bekanntmachungen und Informationen enthalten bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind
durch Worte wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen',
'anstreben', 'davon ausgehen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese
Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der
Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin') und der mit der Bieterin gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im
Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich
der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die DOUGLAS HOLDING AG und
die Aktionäre der DOUGLAS Holding AG (die 'DOUGLAS-Aktionäre'), die sich
entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige
Finanzergebnisse der DOUGLAS Holding AG. Solche in die Zukunft gerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen,
die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,
treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft
gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur
schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich der
Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG
gemeinsam handelnden Personen liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend
herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den
in den Bekanntmachungen oder Informationen in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas,
Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
DOUGLAS-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum
Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge
der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit
diesem auszulegen.
DOUGLAS-Aktionäre in den USA (die 'US-Aktionäre') werden darauf
hingewiesen, dass dieses Angebot in Hinblick auf Wertpapiere einer
Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent ('foreign
private issuer') im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten
Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der 'Exchange Act') ist und
deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Vor
der Entscheidung über die Veräußerung von DOUGLAS-Aktien sollten
US-Aktionäre den Abschnitt 'Wichtige Hinweise für US-Aktionäre', der in der
Angebotsunterlage enthalten ist, sorgfältig lesen, da erhebliche
Unterschiede zwischen dem angekündigten Übernahmeangebot und öffentlichen
Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US-Gesellschaften bestehen.
Das Übernahmeangebot wird unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit
Ausnahmen von der Anwendung von bestimmten Vorschriften des Exchange Act
abgegeben. Infolge dessen hat die Bieterin nicht alle Vorschriften in Bezug
auf Übernahmeangebote gemäß des Exchange Act zu befolgen und unterliegt
dementsprechend Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa
im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung des Angebots
und Zeitplan von Zahlungen, die sich von den relevanten Bestimmungen für
öffentliche Übernahmeangebote in den USA unterscheiden können.
Ansprechpartner:
Pressekontakt Familie Kreke:
CNC - Communications & Network Consulting AG
Mirko Wollrab
Tel.: +49 69 506 037 562
Mobil: +49 172 673 3826
Mirko.Wollrab@cnc-communications.com
Pressekontakt Advent International:
Hering Schuppener Consulting
Dr. Brigitte von Haacke
Tel.: +49-69-921874-62
Mobil: +49 (171) 8630046
bvhaacke@heringschuppener.com
Oda von Dreising
Tel.: +49-69-921874-47
Mobil: +49 (151) 15176631
ovdreising@heringschuppener.com
Investor Relations:
Hering Schuppener Consulting
Harald Kinzler
Tel.: +49-69-921874-65
Mobil: +49 (173) 3068688
hkinzler@heringschuppener.com
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
19.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
193770 19.11.2012
DGAP-News: Beauty Holding Three AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Kartellbehörden erteilen Freigabe zur Übernahme der DOUGLAS Holding AG
19.11.2012 / 11:42
---------------------------------------------------------------------
Kartellbehörden erteilen Freigabe zur Übernahme der DOUGLAS Holding AG
- EU Kommission und Schweizer Wettbewerbsbehörde erteilen
kartellrechtliche Freigabe
- Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen
Übernahmeangebot erreicht
Frankfurt am Main, 19. November 2012 - Die Europäische Kommission und die
Schweizer Wettbewerbskommission WEKO haben jeweils am 16. November 2012
ihre Freigabe für eine mögliche Übernahme der DOUGLAS Holding AG durch die
Beauty Holding Three AG erteilt. Damit haben die DOUGLAS-Gründerfamilie
Kreke und Advent International im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans einen
wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen Übernahmeangebot
erreicht.
Die Beauty Holding Three AG wird indirekt durch von Advent International
beratene Fonds gehalten. Sie hatte am 31. Oktober 2012 die
Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für den
Erwerb aller Aktien an der DOUGLAS Holding AG veröffentlicht. Mit Vollzug
des Übernahmeangebots wird sich Familie Kreke wiederum indirekt mit 20
Prozent an der Bietergesellschaft rückbeteiligen.
Derzeit können DOUGLAS-Aktionäre ihre Aktien zum Preis von 38 Euro pro
Aktie in bar andienen. Die Annahmefrist endet am 4. Dezember 2012 um 24.00
Uhr MEZ. Das Angebot sieht eine Mindestannahmequote von 75 Prozent vor.
Ranjan Sen, Geschäftsführer der Advent International GmbH in Frankfurt,
erklärt: 'Wir freuen uns, dass die Kartellbehörden eine mögliche Übernahme
der DOUGLAS Holding AG so zügig genehmigt haben. Der nächste Meilenstein
ist nun die Zustimmung der Aktionäre.'
Über die DOUGLAS Holding AG
Die DOUGLAS-Gruppe zählt mit einem Jahresumsatz von über drei Milliarden
Euro zu den bedeutendsten europäischen Handelsunternehmen. Die im MDAX
notierte Unternehmensgruppe steht für 'Handel mit Herz und Verstand' mit
herausragendem Service, erstklassigen Sortimenten, erlebnisorientiertem
Ambiente und den freundlichsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die fünf
Geschäftsbereiche mit den Douglas-Parfümerien, Thalia-Buchhandlungen,
Christ-Juweliergeschäften, AppelrathCüpper-Modehäusern und
Hussel-Confiserien gehören in ihren jeweiligen Branchen zu den Marktführern
und Trendsettern. Mehr als 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten
und bedienen ihre Kunden in den über 1.900 Fachgeschäften, und auch im
Internet ist die DOUGLAS-Gruppe mit attraktiven Shops und Serviceangeboten
vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.douglas-holding.com.
Über Advent International
Advent International wurde 1984 gegründet und zählt mit Standorten in 16
Ländern auf vier Kontinenten zu den weltweit führenden globalen
Beteiligungsgesellschaften. Advent International wird bei Investitionen in
Deutschland von Advent International GmbH, Frankfurt beraten. Advent
International gilt seit 28 Jahren als treibende Kraft bei internationalen
Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine globale Plattform mit
über 170 Beteiligungsspezialisten in West- und Mitteleuropa, Nord- und
Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in
fünf Kernsegmenten auf internationale Akquisitionen, strategische
Reorganisationen sowie auf wachstumsorientierte Käufe. Advent International
arbeitet eng und aktiv mit den Management-Teams der Portfoliounternehmen
zusammen, um nachhaltige Umsatz- und Ertragssteigerungen zu erzielen. Seit
der Unternehmensgründung hat Advent International 28 Mrd. Euro (37 Mrd.
US-Dollar) an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern 279
Transaktionen zum Abschluss gebracht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.adventinternational.com.
Wichtige rechtliche Hinweise / Haftungsausschluss
Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS Holding AG. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot
betreffende Bestimmungen sind alleine der Angebotsunterlage zu entnehmen,
die im Internet unter http://www.douglas-offer.com veröffentlicht ist. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den hier beschriebenen
allgemeinen Informationen unterscheiden. Investoren und Inhabern von Aktien
der DOUGLAS Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Die Bekanntmachungen und Informationen enthalten bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind
durch Worte wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen',
'anstreben', 'davon ausgehen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese
Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der
Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin') und der mit der Bieterin gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im
Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich
der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die DOUGLAS HOLDING AG und
die Aktionäre der DOUGLAS Holding AG (die 'DOUGLAS-Aktionäre'), die sich
entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige
Finanzergebnisse der DOUGLAS Holding AG. Solche in die Zukunft gerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen,
die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,
treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft
gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur
schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich der
Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG
gemeinsam handelnden Personen liegen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen
in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend
herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den
in den Bekanntmachungen oder Informationen in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas,
Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
DOUGLAS-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum
Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge
der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit
diesem auszulegen.
DOUGLAS-Aktionäre in den USA (die 'US-Aktionäre') werden darauf
hingewiesen, dass dieses Angebot in Hinblick auf Wertpapiere einer
Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent ('foreign
private issuer') im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten
Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der 'Exchange Act') ist und
deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Vor
der Entscheidung über die Veräußerung von DOUGLAS-Aktien sollten
US-Aktionäre den Abschnitt 'Wichtige Hinweise für US-Aktionäre', der in der
Angebotsunterlage enthalten ist, sorgfältig lesen, da erhebliche
Unterschiede zwischen dem angekündigten Übernahmeangebot und öffentlichen
Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US-Gesellschaften bestehen.
Das Übernahmeangebot wird unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit
Ausnahmen von der Anwendung von bestimmten Vorschriften des Exchange Act
abgegeben. Infolge dessen hat die Bieterin nicht alle Vorschriften in Bezug
auf Übernahmeangebote gemäß des Exchange Act zu befolgen und unterliegt
dementsprechend Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa
im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung des Angebots
und Zeitplan von Zahlungen, die sich von den relevanten Bestimmungen für
öffentliche Übernahmeangebote in den USA unterscheiden können.
Ansprechpartner:
Pressekontakt Familie Kreke:
CNC - Communications & Network Consulting AG
Mirko Wollrab
Tel.: +49 69 506 037 562
Mobil: +49 172 673 3826
Mirko.Wollrab@cnc-communications.com
Pressekontakt Advent International:
Hering Schuppener Consulting
Dr. Brigitte von Haacke
Tel.: +49-69-921874-62
Mobil: +49 (171) 8630046
bvhaacke@heringschuppener.com
Oda von Dreising
Tel.: +49-69-921874-47
Mobil: +49 (151) 15176631
ovdreising@heringschuppener.com
Investor Relations:
Hering Schuppener Consulting
Harald Kinzler
Tel.: +49-69-921874-65
Mobil: +49 (173) 3068688
hkinzler@heringschuppener.com
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
19.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
193770 19.11.2012