🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

DGAP-News: Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs (deutsch)

Veröffentlicht am 05.04.2013, 12:11
Aktualisiert 05.04.2013, 12:12
Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs

DGAP-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Stellungnahme

Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs

05.04.2013 / 12:11

---------------------------------------------------------------------

Nachlass Gunter Sachs

c/o Lenz & Staehelin

Bleicherweg 58

8027 Zürich, Schweiz



Dr. Robert Dissmann

Dissmann Orth

Kardinal-Faulhaber-Strasse 14 A

80333 München

Peter Hafter

c/o Lenz & Staehelin

Bleicherweg 58

8027 Zürich

Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs

In verschiedenen Schweizer und Deutschen Medien sind Artikel erschienen, in

welchen unterstellt wird, der am 6. Mai 2011 verstorbene Gunter Sachs habe

sein Einkommen und sein Vermögen in der Schweiz nicht ordnungsgemäss

deklariert und versteuert.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Einkommen und Vermögen und auch der

Nachlass von Gunter Sachs wurden ordnungsgemäss deklariert. Das selbe gilt

auch für Deutschland, wo Herr Sachs beschränkt steuerpflichtig war. Wir

haben auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er in andern Ländern seine

Steuerpflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat.

Die fünf in den Artikeln erwähnten, von Herrn Sachs errichteten Trusts

waren alle widerruflich. Solche Trusts sind keine 'Finanzkonstrukte',

sondern Verträge, in welchen Herr Sachs seinen Vertragspartnern, den

Trustees den Auftrag erteilte, das Trustvermögen zu verwalten und

gegebenenfalls nach seinem Tod an seine Erben zu verteilen. Das Vermögen

und der Vermögensertrag dieser Trusts waren daher nach Schweizer

Steuerrecht Herrn Sachs und später seinem Nachlass bzw. seinen Erben

zuzurechnen. Alle gemäss diesen Trustverträgen gehaltenen Aktiven wurden in

den Steuererklärungen von Herrn Sachs und in der Erbschaftssteuererklärung

deklariert. Die Trustverträge selbst hatten keinen Wert, und es war nicht

erforderlich, sie in den Steuererklärungen zu erwähnen.

Das in den Artikeln mehrfach erwähnte Erbschaftsinventar ist ein

Nachlassverzeichnis und nicht Teil der Erbschaftssteuererklärung oder

anderer für die Besteuerung erheblicher Deklarationen.

Wir veröffentlichen dieses Communiqué in unserer Eigenschaft als

Willensvollstrecker von Gunter Sachs, die verantwortlich sind für die

Durchführung des Willens von Gunter Sachs, für die Verwaltung des

Nachlasses und für dessen Vertretung gegenüber Dritten. Beide haben Gunter

Sachs während langer Zeit als Anwälte beraten, Dr. Robert Dissmann vor

allem in Deutschland, Peter Hafter vor allem in der Schweiz.

München/ Zürich, den 04.04.2013

Dr. Robert Dissmann Peter Hafter

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

05.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

206138 05.04.2013

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.