Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
DGAP-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
05.04.2013 / 12:11
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Nachlass Gunter Sachs
c/o Lenz & Staehelin
Bleicherweg 58
8027 Zürich, Schweiz
Dr. Robert Dissmann
Dissmann Orth
Kardinal-Faulhaber-Strasse 14 A
80333 München
Peter Hafter
c/o Lenz & Staehelin
Bleicherweg 58
8027 Zürich
Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
In verschiedenen Schweizer und Deutschen Medien sind Artikel erschienen, in
welchen unterstellt wird, der am 6. Mai 2011 verstorbene Gunter Sachs habe
sein Einkommen und sein Vermögen in der Schweiz nicht ordnungsgemäss
deklariert und versteuert.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Einkommen und Vermögen und auch der
Nachlass von Gunter Sachs wurden ordnungsgemäss deklariert. Das selbe gilt
auch für Deutschland, wo Herr Sachs beschränkt steuerpflichtig war. Wir
haben auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er in andern Ländern seine
Steuerpflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat.
Die fünf in den Artikeln erwähnten, von Herrn Sachs errichteten Trusts
waren alle widerruflich. Solche Trusts sind keine 'Finanzkonstrukte',
sondern Verträge, in welchen Herr Sachs seinen Vertragspartnern, den
Trustees den Auftrag erteilte, das Trustvermögen zu verwalten und
gegebenenfalls nach seinem Tod an seine Erben zu verteilen. Das Vermögen
und der Vermögensertrag dieser Trusts waren daher nach Schweizer
Steuerrecht Herrn Sachs und später seinem Nachlass bzw. seinen Erben
zuzurechnen. Alle gemäss diesen Trustverträgen gehaltenen Aktiven wurden in
den Steuererklärungen von Herrn Sachs und in der Erbschaftssteuererklärung
deklariert. Die Trustverträge selbst hatten keinen Wert, und es war nicht
erforderlich, sie in den Steuererklärungen zu erwähnen.
Das in den Artikeln mehrfach erwähnte Erbschaftsinventar ist ein
Nachlassverzeichnis und nicht Teil der Erbschaftssteuererklärung oder
anderer für die Besteuerung erheblicher Deklarationen.
Wir veröffentlichen dieses Communiqué in unserer Eigenschaft als
Willensvollstrecker von Gunter Sachs, die verantwortlich sind für die
Durchführung des Willens von Gunter Sachs, für die Verwaltung des
Nachlasses und für dessen Vertretung gegenüber Dritten. Beide haben Gunter
Sachs während langer Zeit als Anwälte beraten, Dr. Robert Dissmann vor
allem in Deutschland, Peter Hafter vor allem in der Schweiz.
München/ Zürich, den 04.04.2013
Dr. Robert Dissmann Peter Hafter
Ende der Corporate News
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05.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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206138 05.04.2013
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Dr. Robert Dissmann
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Peter Hafter
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welchen unterstellt wird, der am 6. Mai 2011 verstorbene Gunter Sachs habe
sein Einkommen und sein Vermögen in der Schweiz nicht ordnungsgemäss
deklariert und versteuert.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Einkommen und Vermögen und auch der
Nachlass von Gunter Sachs wurden ordnungsgemäss deklariert. Das selbe gilt
auch für Deutschland, wo Herr Sachs beschränkt steuerpflichtig war. Wir
haben auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er in andern Ländern seine
Steuerpflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat.
Die fünf in den Artikeln erwähnten, von Herrn Sachs errichteten Trusts
waren alle widerruflich. Solche Trusts sind keine 'Finanzkonstrukte',
sondern Verträge, in welchen Herr Sachs seinen Vertragspartnern, den
Trustees den Auftrag erteilte, das Trustvermögen zu verwalten und
gegebenenfalls nach seinem Tod an seine Erben zu verteilen. Das Vermögen
und der Vermögensertrag dieser Trusts waren daher nach Schweizer
Steuerrecht Herrn Sachs und später seinem Nachlass bzw. seinen Erben
zuzurechnen. Alle gemäss diesen Trustverträgen gehaltenen Aktiven wurden in
den Steuererklärungen von Herrn Sachs und in der Erbschaftssteuererklärung
deklariert. Die Trustverträge selbst hatten keinen Wert, und es war nicht
erforderlich, sie in den Steuererklärungen zu erwähnen.
Das in den Artikeln mehrfach erwähnte Erbschaftsinventar ist ein
Nachlassverzeichnis und nicht Teil der Erbschaftssteuererklärung oder
anderer für die Besteuerung erheblicher Deklarationen.
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Durchführung des Willens von Gunter Sachs, für die Verwaltung des
Nachlasses und für dessen Vertretung gegenüber Dritten. Beide haben Gunter
Sachs während langer Zeit als Anwälte beraten, Dr. Robert Dissmann vor
allem in Deutschland, Peter Hafter vor allem in der Schweiz.
München/ Zürich, den 04.04.2013
Dr. Robert Dissmann Peter Hafter
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