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DGAP-News: Neue Regeln für die Vermittlung von Finanzprodukten: 34f-Leitfaden von FIDURA lotst Finanzanlagenvermittler sicher durch den Paragraphen-Dschungel (deutsch)

Veröffentlicht am 07.03.2013, 14:00
Aktualisiert 07.03.2013, 14:04
Neue Regeln für die Vermittlung von Finanzprodukten: 34f-Leitfaden von FIDURA lotst Finanzanlagenvermittler sicher durch den Paragraphen-Dschungel

DGAP-News: FIDURA Private Equity Fonds / Schlagwort(e): Fonds

Neue Regeln für die Vermittlung von Finanzprodukten: 34f-Leitfaden von

FIDURA lotst Finanzanlagenvermittler sicher durch den

Paragraphen-Dschungel

07.03.2013 / 14:00

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Leitfaden informiert auf zwölf Seiten umfassend über alle wesentlichen

Neuerungen - kostenlose Experten-Hotline und Schulungsangebote für

Finanzanlagenvermittler

Sie hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, die Novellierung des

Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Wer gewerbsmäßig

Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung betreibt, muss seit dem 1.

Januar 2013 über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. So schreibt es der

neu geschaffene §34f GewO vor. Indes, viele Detailfragen über den

Berufszugang und die Berufsausübung für freie Finanzanlagenvermittler sind

noch ungeklärt. Unklarheiten gibt es auch bei der Anwendung der neuen

Regeln. Denn die Aufsicht liegt in den meisten Bundesländern bei den

örtlichen Industrie- und Handelskammern, die auch die Erlaubnis erteilen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die verschiedenen IHKs die Regeln

teilweise unterschiedlich auslegen. Eine wertvolle Orientierungshilfe

bietet den Finanzanlagenvermittlern in dieser Situation der aktuelle

34f-Leitfaden von FIDURA.

Auf zwölf Seiten informiert die Broschüre detailliert über alle

wesentlichen Neuerungen, die die Novellierung des Finanzanlagenvermittler-

und Vermögensanlagenrechts mit sich bringt. Der 34f-Leitfaden von FIDURA

bietet dabei neben umfassenden Informationen wertvolle Hilfestellungen für

die richtige Einordnung der persönlichen Situation: Wo stehe ich und welche

konkreten Schritte muss ich ergreifen? Daneben liefert der Leitfaden

fundierte Antworten auf viele Detailfragen, die den freien Vermittlern

unter den Nägeln brennen: Welche Finanzprodukte fallen unter die neue

gesetzliche Regelung? Welche Anforderungen werden an einen

Finanzanlagenvermittler gestellt? Wie muss der vom Gesetzgeber

vorgeschriebene Sachkundenachweis erbracht werden? Und welche Pflichten

müssen Finanzanlagenvermittler im Beratungsprozess erfüllen?

'Als Anbieter geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds sind wir auf

kompetente und seriöse Vertriebspartner angewiesen', sagt Klaus Ragotzky,

Gründer und Geschäftsführer der FIDURA Capital Consult GmbH. 'Wir begrüßen

deshalb die Bemühungen der Politik um eine Stärkung des Anlegerschutzes bei

der gewerblichen Vermittlung von Finanzprodukten. Die Anhebung der

Anforderungen ist ein richtiges Signal und wird zu einer weiteren

Professionalisierung dieses Berufsstandes beitragen.' Allerdings seien

viele Detailfragen noch ungeklärt, so Ragotzky. Weil die Verantwortung für

die Erteilung der Erlaubnis in den meisten Bundesländern bei den örtlichen

Handelskammern liege, gebe es bei der Anwendung der neuen Regeln zum Teil

große Unterschiede. Ragotzky weiter: 'Da sich auch bei uns die Anfragen von

Vertriebspartnern nach den Konsequenzen der Neuregelungen häufen, haben wir

uns entschlossen, einen eigenen Leitfaden zu erstellen. Wir wollen unseren

Vertriebspartnern dabei helfen, sich in dem Regelungswust besser

zurechtzufinden und sie dabei unterstützen, die neuen gesetzlichen

Anforderungen in jedem Punkt genau zu erfüllen.'

Schätzungsweise 80.000 freie Finanzanlagenvermittler gibt es derzeit in

Deutschland, jedes Jahr kommen rund 8.000 neue Vermittler hinzu. Für sie

alle gelten seit Anfang des Jahres neue Regeln. Der jetzt in Kraft

getretene §34f GewO schafft für die freien Finanzanlagenvermittler einen

eigenständigen Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung - bislang war die

Vermittlung von Finanzanlagen zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern

und Darlehensvermittlern in §34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Die

zum Teil recht weitreichenden Änderungen sorgen bei den freien Vermittlern

für erhebliche Verunsicherung - für FIDURA Anlass ein eigenes

Informationsangebot zu schaffen.

Kostenlose Experten-Hotline und Schulungsangebote für

Finanzanlagenvermittler

Ergänzt wird der Leitfaden durch kostenlose §34f-Schulungen, die von FIDURA

in den nächsten Wochen einmal im Monat veranstaltet werden.

FIDURA-Vertriebsleiter Johann Dudla informiert dabei über die praktischen

Auswirkungen der rechtlichen Neuerungen. Darüber hinaus bieten die

Schulungen Raum für den Erfahrungsaustausch. Die nächsten Schulungen finden

am 20.03.2013 bzw. am 24.04.2013 statt. Anmeldungen nimmt Rebecca Seck

(Tel.: 089/23 88 98 23, E-Mail: rebecca.seck@fidura.de) entgegen.

Für individuelle Fragen hat FIDURA eine Hotline eingerichtet: Hier steht

Claus Schönberner, 34f-Experte von FIDURA, ratsuchenden

Finanzanlagenvermittlern dienstags und mittwochs telefonisch zur Seite

(Tel.: 089/23 88 98 21), an den übrigen Werktagen per E-Mail

(claus.schoenberner@fidura.de).

Der 34f-Leitfaden kann ab sofort kostenfrei bei Johann Dudla, FIDURA

Vertriebsleiter, per E-Mail (johann.dudla@fidura.de) oder telefonisch unter

089/23 88 98 23 angefordert werden.

Über die FIDURA Private Equity Fonds

FIDURA wurde 2001 von erfahrenen Unternehmern und Kapitalmarktspezialisten

als unabhängiges Beratungs- und Emissionshaus für Private Equity gegründet.

Mit einem auf das besondere Sicherheitsbedürfnis von Normalanlegern

abgestimmten Anlagekonzept und einem auf höchste Sicherheit bedachten

Investmentansatz geht FIDURA bewusst neue Wege. Die Vision: Normalanlegern

auf der einen Seite und kapitalsuchenden mittelständischen Unternehmen auf

der anderen Seite einen Zugang zu Private Equity zu eröffnen. Als

Kapitalgeber, Coach und Sparringspartner begleitet das erfahrene Management

von FIDURA kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 1 Mio. EUR Umsatz bei

der Realisierung ihrer Wachstumspläne. Mit den bislang vier aufgelegten

Fonds platzierte das Emissionshaus bis heute ein Gesamtvolumen von rd. 110

Mio. EUR. FIDURA gehört damit zu den führenden Anbietern direkt

investierender geschlossener Private-Equity-Publikumsfonds in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.fidura.de.

FIDURA Private Equity Fonds

Bavariaring 44

80336 München

Tel.: +49 (0)89 / 23 88 98 - 0

Fax: +49 (0)89 / 23 88 98 -29

E-Mail: presse@fidura.de

Web: www.fidura.de

Ende der Finanznachricht

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07.03.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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203324 07.03.2013

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