Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein
DGAP-News: Tipp24 SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Strategische
Unternehmensentscheidung
Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein
19.04.2013 / 15:18
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Hauptversammlung soll am 28. Juni 2013 über Sitzverlegung beschließen
(Hamburg, 19. April 2013) Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung
ihres Gesellschaftssitzes nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und
Aufsichtsrat beschlossen heute, den Aktionären der Tipp24 SE die
Entscheidung über die Sitzverlegung im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die Hauptversammlung soll im Mai für den
28. Juni 2013 einberufen werden. Die erstmals am 20. März 2013 angekündigte
Sitzverlegung ist eine naheliegende Konsequenz aus der veränderten
strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die sich auf ihre internationalen
Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf Großbritannien und Nordamerika
konzentriert und diese aus Großbritannien heraus weiterentwickeln will.
Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom
Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung
einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum
Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der
Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24
SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso
soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre
Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt
künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in
Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren
Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden.
Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE:
'Für die geplante Sitzverlegung der Tipp24 SE nach London gibt es gute
Gründe. Großbritannien bietet uns deutlich bessere Rahmenbedingungen für
die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens als jedes andere Land
in Europa. Dies gilt umso mehr, als sich Tipp24 nach der erfolgreichen
Trennung vom Deutschlandgeschäft auf den weiteren Ausbau der
internationalen Aktivitäten konzentriert. Wir sind zuversichtlich, dass
unsere Aktionäre uns in der positiven Bewertung dieser Maßnahme folgen und
der Sitzverlegung zustimmen werden.'
Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung
Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien
gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft
sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung
hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung,
voraussichtlich im Herbst 2013.
Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der
Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird
die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die
rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und
begründet sowie die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die
Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden.
Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE wurde im September 1999 gegründet und
hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien und
Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich
über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites
www.ventura24.es, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. Seit Gründung bis
Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Milliarden Euro an
staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Millionen Euro pro
Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das
Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen. Im Juli 2012 wurde das
deutsche Online-Vermittlungsgeschäft erfolgreich per Spin-off von der
Tipp24 SE abgespalten und als Lotto24 AG eigenständig an der Börse notiert.
Im Dezember 2012 stellte die Tipp24 SE mit der Beteiligung an der
britischen Geonomics Games Limited die Weichen für den Ausbau des
internationalen Geschäfts.
Pressekontakt:
Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)40 32 55 33 660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/
Ende der Corporate News
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19.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Tipp24 SE
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: Tel.: +49 (0)40 325533-142
Fax: +49 (0)40 325533-5600
E-Mail: ir@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de
ISIN: DE0007847147
WKN: 784714
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207788 19.04.2013
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19.04.2013 / 15:18
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Hauptversammlung soll am 28. Juni 2013 über Sitzverlegung beschließen
(Hamburg, 19. April 2013) Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung
ihres Gesellschaftssitzes nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und
Aufsichtsrat beschlossen heute, den Aktionären der Tipp24 SE die
Entscheidung über die Sitzverlegung im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die Hauptversammlung soll im Mai für den
28. Juni 2013 einberufen werden. Die erstmals am 20. März 2013 angekündigte
Sitzverlegung ist eine naheliegende Konsequenz aus der veränderten
strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die sich auf ihre internationalen
Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf Großbritannien und Nordamerika
konzentriert und diese aus Großbritannien heraus weiterentwickeln will.
Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom
Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung
einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum
Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der
Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24
SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso
soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre
Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt
künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in
Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren
Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden.
Dr. Hans Cornehl, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 SE:
'Für die geplante Sitzverlegung der Tipp24 SE nach London gibt es gute
Gründe. Großbritannien bietet uns deutlich bessere Rahmenbedingungen für
die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens als jedes andere Land
in Europa. Dies gilt umso mehr, als sich Tipp24 nach der erfolgreichen
Trennung vom Deutschlandgeschäft auf den weiteren Ausbau der
internationalen Aktivitäten konzentriert. Wir sind zuversichtlich, dass
unsere Aktionäre uns in der positiven Bewertung dieser Maßnahme folgen und
der Sitzverlegung zustimmen werden.'
Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung
Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien
gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft
sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung
hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung,
voraussichtlich im Herbst 2013.
Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der
Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird
die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die
rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und
begründet sowie die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die
Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden.
Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE wurde im September 1999 gegründet und
hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien und
Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich
über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites
www.ventura24.es, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. Seit Gründung bis
Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Milliarden Euro an
staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Millionen Euro pro
Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das
Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen. Im Juli 2012 wurde das
deutsche Online-Vermittlungsgeschäft erfolgreich per Spin-off von der
Tipp24 SE abgespalten und als Lotto24 AG eigenständig an der Börse notiert.
Im Dezember 2012 stellte die Tipp24 SE mit der Beteiligung an der
britischen Geonomics Games Limited die Weichen für den Ausbau des
internationalen Geschäfts.
Pressekontakt:
Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0)40 32 55 33 660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Tipp24 SE
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20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: Tel.: +49 (0)40 325533-142
Fax: +49 (0)40 325533-5600
E-Mail: ir@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de
ISIN: DE0007847147
WKN: 784714
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