Volkswagen (DE:VOWG) muss den Besitzern von vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern Schadenersatz zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt, dass VW mit der illegalen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Hintergrund ist der Sharan 2.0 TDI match, den Herbert Gilbert 2014 gebraucht gekauft hat - für 31.490 Euro brutto. Wegen der unzulässigen Abgastechnik, die, wie sich im Herbst 2015 herausstellte, dafür sorgt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhält, wollte der VW-Fahrer sein Geld zurück.