Metalcorp Group S.A.: Gegenantrag der SdK zu den Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung vom 22. bis zum 25. Oktober 2022
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EQS-News: Metalcorp Group S.A. / Schlagwort(e): Anleihe
Metalcorp Group S.A.: Gegenantrag der SdK zu den Beschlussvorschlägen für
die Abstimmung ohne Versammlung vom 22. bis zum 25. Oktober 2022
22.10.2022 / 10:00 CET/CEST
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Metalcorp Group S.A.: Gegenantrag der SdK zu den Beschlussvorschlägen für
die Abstimmung ohne Versammlung vom 22. bis zum 25. Oktober 2022
Luxemburg, 22. Oktober 2022 - Die Metalcorp Group S.A. hat gestern einen
Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") zu
ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger
ihrer Anleihe 2017/2022 vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 erhalten. Die SdK
schlägt u. a. einen erhöhten Coupon sowie einerseits eine Flexibilisierung
der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in
Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits anlassbezogene und feste
Teilrückzahlungen vor. Eine anlassbezogene Teilrückzahlung soll erfolgen,
sobald Metalcorp das derzeit in Guinea lagernde und ab November 2022 zu
verschiffende Bauxit verkauft hat, spätestens Ende Mai 2023. Feste
Teilrückzahlungen sollen Ende März 2023 und Ende Mai 2023 erfolgen, wobei
die anlassbezogene Teilrückzahlung angerechnet wird.
Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der
Anleihe 2021/2026 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits
gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die
Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge werden ergänzt durch
Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.
Metalcorp hat die Vorschläge der SdK noch nicht abschließend prüfen können,
begrüßt diese jedoch grundsätzlich als ersten Schritt zu einer Einigung mit
den Anleihegläubigern. Metalcorp hat in den letzten zwei Wochen intensive
und konstruktive Gespräche mit zahlreichen Anleiheinvestoren geführt, aus
denen sich nach Auffassung der Gesellschaft ein Weg für eine Einigung über
die Modalitäten der Prolongation der Anleihe 2017/2022 abzeichnet. Metalcorp
wird daher die Gegenanträge der SdK im Rahmen der Abstimmung ohne
Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/2022 vom 22. bis zum 25.
Oktober 2022 zur Abstimmung stellen, behält sich aber für den Fall, dass
diese die erforderliche Mehrheit und das Quorum erhalten sollten, vor,
einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen.
Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp
abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/.
Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite
erhältliche ergänzte Stimmabgabeformular zu verwenden. Sollten Anleger
bereits das ursprüngliche Stimmabgabeformular genutzt haben, können sie auch
auf Seite 3 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und
ankreuzen. Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. "2.1-SdK", "2.2-SdK"
und "2.3 SdK". Da die SdK zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge
gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt
werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird.
Sollte die Abstimmung ohne Versammlung nicht das erforderliche Quorum
erreichen, wird Metalcorp zeitnah zur 2. Gläubigerversammlung
voraussichtlich am 18. November 2022 einladen. Anleihegläubiger werden
gebeten, dies bei der Abforderung des besonderen Nachweises mit Sperrvermerk
von ihrer Depotbank möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. Im Falle der
Einladung zur 2. Gläubigerversammlung wird Metalcorp am 27. Oktober 2022 um
17 Uhr einen Investorencall abhalten sowie zum aktuellen Stand der
Abstimmung und der Gespräche mit den Anleiheinvestoren informieren.
Für weitere Informationen:
Anouar Belli
Metalcorp Group S.A.
abelli@metalcorpgroup.com
Patrick Handley, Tom Pigott
Brunswick
+44 (0) 20 7404 5959
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange (EPA:ORAN) IR & HV AG
+49 (0) 89 8896906 25
metalcorp@better-orange.de
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