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EQS-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf (deutsch)

Veröffentlicht am 14.11.2022, 15:59
© Reuters.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /

Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der

Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf

14.11.2022 / 15:59 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die Quant.Capital GmbH & Co. KG, ein Finanzanlagevermittler mit Sitz in

Düsseldorf, hat am 06.10.2022 mitgeteilt, dass vonseiten eines Dritten ein

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf

gestellt wurde.

Hintergrund des Insolvenzantrags sind Zahlungsrückstände der Gesellschaft,

die dadurch angeblich dadurch entstanden sind, dass verbindliche

Finanzierungszusagen von Investoren gegenüber der Gesellschaft entgegen den

Erwartungen der Geschäftsführung noch nicht erfüllt wurden. Die

Geschäftsführung gehe aber weiter davon aus, dass diese Zusagen kurzfristig

erfüllt werden.

Die Gesellschaft hat eine Anleihe 2020/2026 (WKN: A3H2V4 / ISIN:

DE000A3H2V43) mit einem Nominalwert von 8 Mio. Euro und einem Zinssatz von

7,5% p.a. emittiert. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 16.08.2022

mitgeteilt, dass der Handel mit Ablauf des 27.09.2022 eingestellt wird.

Seitdem ist die Anleihe nicht mehr handelbar.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11.11.2022 (Aktenzeichen:

500 IN 115/22) angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens zum

vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen sind nur noch mit

Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldnern der

Gesellschaft wird verboten, an die Gesellschaft zu zahlen. Der vorläufige

Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen

der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so

eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus

Sicht der SdK werfen die Geschehnisse rund um die Gesellschaft erhebliche

Fragen auf. Das vom Amtsgericht auferlegte allgemeine Verfügungsverbot

bietet aus unserer Sicht bereits erheblichen Anlass zur Sorge. Solche

Maßnahmen erfolgen regelmäßig dann, wenn seitens des Amtsgerichts die

Besorgnis besteht, dass Vermögenswerte unrechtmäßig aus dem Unternehmen

gezogen werden. Auch die bisherige Informationspolitik der Gesellschaft ist

aus unserer Sicht mangelhaft. Es besteht massiver Aufklärungsbedarf, sowohl

hinsichtlich des eigentlichen Geschäftsmodells als auch bzgl. des Verbleibes

der Investorengelder. Insbesondere benötigen die Anleiheinhaber als wohl

relativ kleine Gläubigergruppe eine sachgerechte und effektive

Interessensvertretung.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/quant-capital

für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die

Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK

bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf

kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail

unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur

Verfügung.

München, den 14.11.2022

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-0

E-Mail: presseinfo@sdk.org

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Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.

Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

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