Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der
Quant.Capital GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
14.11.2022 / 15:59 CET/CEST
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Die Quant.Capital GmbH & Co. KG, ein Finanzanlagevermittler mit Sitz in
Düsseldorf, hat am 06.10.2022 mitgeteilt, dass vonseiten eines Dritten ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf
gestellt wurde.
Hintergrund des Insolvenzantrags sind Zahlungsrückstände der Gesellschaft,
die dadurch angeblich dadurch entstanden sind, dass verbindliche
Finanzierungszusagen von Investoren gegenüber der Gesellschaft entgegen den
Erwartungen der Geschäftsführung noch nicht erfüllt wurden. Die
Geschäftsführung gehe aber weiter davon aus, dass diese Zusagen kurzfristig
erfüllt werden.
Die Gesellschaft hat eine Anleihe 2020/2026 (WKN: A3H2V4 / ISIN:
DE000A3H2V43) mit einem Nominalwert von 8 Mio. Euro und einem Zinssatz von
7,5% p.a. emittiert. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 16.08.2022
mitgeteilt, dass der Handel mit Ablauf des 27.09.2022 eingestellt wird.
Seitdem ist die Anleihe nicht mehr handelbar.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11.11.2022 (Aktenzeichen:
500 IN 115/22) angeordnet, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird. Verfügungen sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldnern der
Gesellschaft wird verboten, an die Gesellschaft zu zahlen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen
der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so
eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus
Sicht der SdK werfen die Geschehnisse rund um die Gesellschaft erhebliche
Fragen auf. Das vom Amtsgericht auferlegte allgemeine Verfügungsverbot
bietet aus unserer Sicht bereits erheblichen Anlass zur Sorge. Solche
Maßnahmen erfolgen regelmäßig dann, wenn seitens des Amtsgerichts die
Besorgnis besteht, dass Vermögenswerte unrechtmäßig aus dem Unternehmen
gezogen werden. Auch die bisherige Informationspolitik der Gesellschaft ist
aus unserer Sicht mangelhaft. Es besteht massiver Aufklärungsbedarf, sowohl
hinsichtlich des eigentlichen Geschäftsmodells als auch bzgl. des Verbleibes
der Investorengelder. Insbesondere benötigen die Anleiheinhaber als wohl
relativ kleine Gläubigergruppe eine sachgerechte und effektive
Interessensvertretung.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/quant-capital
für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die
Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK
bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf
kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.
München, den 14.11.2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
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