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Friseur-Mindestlohn ab 1. August - Bsirske für gesetzliche Regelung

Veröffentlicht am 28.07.2013, 15:29
MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Wenige Tage vor dem Inkrafttreten des Mindestlohns in der Friseurbranche am 1. August hat Verdi-Chef Frank Bsirske seine Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn bekräftigt. 'Die Bewegung von immer mehr Arbeitgebern hin zu Branchenmindestlöhnen beweist: Wir brauchen endlich einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der Schluss macht mit Hungerlöhnen in diesem Land', sagte der Gewerkschaftsvorsitzende dem 'Focus'.

Die Gewerkschaft Verdi hatte sich mit den Verbänden im Friseurgewerbe im April auf einen Mindestlohn geeinigt. Er beträgt ab dem kommenden Donnerstag zunächst 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen pro Stunde. In zwei Jahren sollen deutschlandweit 8,50 gezahlt werden.

Anders als Bsirske wertete der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Karl-Sebastian Schulte, den Friseur-Mindestlohn als Beleg dafür, dass die Tarifautonomie funktioniere. Diese sei 'allemal besser als die von manchen Parteien geforderte politische Lohnfestsetzung am grünen Tisch', sagte er dem Magazin. Der Präsident des Zentralverbands des Friseurhandwerks, Andreas Popp, sagte, mit dem Mindestlohn wolle seine Branche 'raus aus der Schmuddelecke'./rad/DP/he

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