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Kabinett macht Weg für Mindestlohn in Fleischwirtschaft frei

Veröffentlicht am 26.02.2014, 11:16

BERLIN (dpa-AFX) - Das Ende des Lohndumpings in deutschen Schlachthöfen ist absehbar. Voraussichtlich ab kommendem Herbst wird keiner der etwa 100 000 Beschäftigten in der Fleischwirtschaft weniger als 7,75 Euro in der Stunde bekommen dürfen. Den Weg dazu machte am Mittwoch das Bundeskabinett frei: Es billigte die Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Wenn die Gesetzgebung wie geplant bis Juli abgeschlossen ist, kann Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit dem Verfahren beginnen, den im Januar zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft NGG geschlossenen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies könnte innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein.

Die zunächst für die tarifgebundenen Unternehmen vereinbarte, dann aber künftig für die gesamte Branche verbindliche Lohnuntergrenze wird bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro angehoben. Der Tarifvertrags gilt bis Ende 2017. Bislang gibt es in 13 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Das Änderungsgesetz bedarf auch der Zustimmung des Bundesrates. Diese ist zu erwarten.

Nahles verwies auf den seit Jahren herrschenden 'Wildwuchs' in der Fleischbranche bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. 'Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn ab kommendem Jahr hat hier für viel Bewegung gesorgt. Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt.' Der Mindestlohn soll damit auch für etwa 15 000 Werkvertragskräfte in Schlachthöfen gelten.kr

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