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Kommission: Firmen sollen für Gaspreisbremse Standort erhalten

Veröffentlicht am 30.10.2022, 11:02
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen sollten nach Vorstellung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission einem Medienbericht zufolge nur durch die Gaspreisbremse entlastet werden, wenn sie ihre Standorte erhalten. Dafür sollten die Unternehmen eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschließen müssen, schreibt das "Handelsblatt", dem der Abschlussbericht der Kommission in Auszügen vorliegt. Der Bericht wird am Montag in Berlin vorgestellt.

Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Großverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gas-Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde zu begrenzen. Etwa 25 000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die von Januar an wirksam werden soll.

Die Bedingungen für die staatliche Hilfe hat die Kommission laut "Handelsblatt" nun in ihrem Abschlussbericht ausformuliert: "Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmen Aufsichtsrat nachgewiesen." Sollte solch eine Struktur bei einem Unternehmen nicht bestehen, schlägt die Kommission eine Ausnahmeregelung vor. Betroffene Unternehmen müssten dann den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. "Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen", heißt es im Bericht.

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