(Korrigiert wird in der Überschrift und im ersten Satz die Höhe der Geldbuße. Diese beträgt 244 rpt 244 Millionen Euro.)
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das sogenannte Flüssiggas-Kartell soll 244 Millionen Euro Geldbuße zahlen. Ein entsprechendes Urteil hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) gegen die betroffenen Unternehmen verhängt und die vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldbescheide in Höhe von 180 Millionen Euro noch deutlich erhöht. Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die Firmen können sich noch an den Bundesgerichtshof wenden. Wie das OLG am Dienstag mitteilte, hatten die Firmen zwischen 1997 und 2005 vereinbart, sich keine Bestandskunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden seien abschreckend hohe Angebote unterbreitet worden./fc/DP/he
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das sogenannte Flüssiggas-Kartell soll 244 Millionen Euro Geldbuße zahlen. Ein entsprechendes Urteil hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) gegen die betroffenen Unternehmen verhängt und die vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldbescheide in Höhe von 180 Millionen Euro noch deutlich erhöht. Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die Firmen können sich noch an den Bundesgerichtshof wenden. Wie das OLG am Dienstag mitteilte, hatten die Firmen zwischen 1997 und 2005 vereinbart, sich keine Bestandskunden abzuwerben. Wechselwilligen Kunden seien abschreckend hohe Angebote unterbreitet worden./fc/DP/he