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Krankenkassen-Chef will Trennung zu privater Krankenversicherung aufbrechen

Veröffentlicht am 11.04.2012, 11:05
Aktualisiert 11.04.2012, 11:08
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Chef der Techniker Krankenkasse will die jahrzehntelange Trennung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung aufbrechen. 'Meine Vorstellung ist: Langfristig muss der Unterschied zwischen Privatpatient und Kassenpatient verschwinden', sagte Vorstandschef Norbert Klusen der 'Financial Times Deutschland' (Mittwoch). Laut einem Gutachten, das der 'FTD' in Auszügen vorliegt, sollen die gesetzlichen Kassen dazu von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umgewandelt werden.

Damit will Klusen das deutsche Gesundheitssystem radikal reformieren. Private und gesetzliche Anbieter könnten künftig unter den gleichen rechtlichen Bedingungen gegeneinander antreten oder zusammenarbeiten. 'Wir müssen die Frage beantworten, ob die heutige Trennung von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen noch sinnvoll ist oder ob wir nicht besser die beiden Systeme zu einem einheitlichen Versicherungsmarkt mit mehr Wettbewerb und Durchlässigkeit entwickeln', sagte Klusen.

Die beiden Formen sind heute nach Berufs- und Einkommensgruppen getrennt. Beide Gefüge kämpfen mit enormen Problemen. Die gesetzlichen Kassen stehen im Ruf, trotz stetig steigender Beiträge schlechtere Leistungen zu bieten als die private Konkurrenz. Die private Krankenversicherung (PKV) kämpft mit stark steigenden Kosten und Versicherungsprämien. Die Kassen versichern rund 72 Millionen Menschen, die PKV rund 8 Millionen.

Mit dem Gutachten will Klusen die Debatte neu beleben und versachlichen. Es sei ein erster Schritt, 'wie wir die starren Grenzen zwischen privat und gesetzlich öffnen könnten', sagte er. Seine Reform würde vor allem den Krankenkassen die Möglichkeit geben, eigene Zusatzleistungen anzubieten oder direkt bei Ärzten, Krankenhäusern und Pharmakonzernen einzukaufen. An der heutigen Finanzierung durch einkommensabhängige Beiträge und am gesetzlich definierten Leistungskatalog wollen die Gutachter dem Bericht zufolge ausdrücklich nicht rütteln. Umgekehrt soll auch die PKV ihre heutigen Privilegien wie die Auswahl ihrer Versicherten behalten dürfen./stw/she/nmu

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