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Mangel bei Antibiotika-Säften für Kinder - Flexiblere Vorgaben

Veröffentlicht am 27.04.2023, 11:35
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Wegen eines Versorgungsmangels bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder sind dafür vorerst flexiblere Vorgaben möglich. Mit der Bekanntmachung des Mangels im Bundesanzeiger am vergangenen Dienstag werde es Landesbehörden ermöglicht, flexibler auf Lieferengpässe zu reagieren, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Dieser Mechanismus habe in Kraft gesetzt werden können, weil beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Art Frühwarnsystem eingerichtet sei.

Die Feststellung eines Versorgungsmangels durch das Ministerium ist Voraussetzung dafür, dass Landesbehörden im Einzelfall und befristetet von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abweichen dürfen, wie es in einer generellen Erläuterung des Bundesinstituts heißt. Zum Beispiel dürften Behörden Chargen von Arzneimitteln freigeben, auch wenn sie nicht die letztgenehmigte Version der Packungsbeilage haben.

In der Bekanntmachung des Ministeriums vom 25. April heißt es, bei den antibiotikahaltigen Säften handele es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt würden. Für diese Arzneimittel stehe oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. Das Ministerium will bekannt machen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Das Frühwarnsystem soll mit einem Gesetzentwurf ausgebaut werden, den das Kabinett Anfang April auf den Weg gebracht hat, erläuterte das Ministerium. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte dazu deutlich gemacht, dass damit Reaktionsmechanismen verbessert werden sollen. Lieferengpässe wie im jüngsten Winter sollten so vermieden werden.

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