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Millionenprozess in Dauerfehde um Fluglotsen-Gewerkschaft

Veröffentlicht am 10.02.2013, 14:57
Aktualisiert 10.02.2013, 15:00
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Dauerfehde zwischen der Luftfahrtindustrie und der kleinen Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) steuert auf einen neuen Höhepunkt zu. Immerhin 9,5 Millionen Euro Schadenersatz verlangen Lufthansa , Air Berlin sowie der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport , weil die GdF beim mehrwöchigen Vorfeldstreik vor genau einem Jahr rund 1700 Flüge hatte ausfallen lassen.

Nach einem gescheiterten Gütetermin im September muss nun am Freitag (15. Februar) erneut das Arbeitsgericht Frankfurt entscheiden, ob eine Gewerkschaft für Folgen eines schließlich mit Tarifvertrag abgeschlossenen Arbeitskampfes haftbar gemacht werden kann. GdF-Sprecher Matthias Maas zeigt sich empört und vermutet eine gezielte Kampagne: 'Von Klagen gegen die IG Metall oder Verdi höre ich nach deren Streiks nie etwas.'

Die Klage um den Vorfeldstreik in Frankfurt ist keineswegs der erste Versuch, die GdF in engere Schranken zu weisen. In unterschiedlichen Konstellationen hatten Lufthansa und andere Gesellschaften das bereits in zwei anderen Fällen versucht und damit bislang regelmäßig Schiffbruch erlitten. Weder im Fall eines tatsächlich stattgefundenen Streiks im Stuttgarter Tower aus dem April 2009, noch bei den nur angedrohten Ausständen der Fluglotsen im Sommer 2011 haben sich die Gerichte auf die Argumente der Kläger eingelassen. Stattdessen betonten sie stets die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie auch kleiner Gewerkschaften wie der GdF.

Doch bis zur letzten Instanz ausgefochten ist noch keiner der nunmehr drei Einzelfälle gegen die GdF. Offen hatte Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber bekannt, dass es vor allem darauf ankomme, einen der Fälle bis zum Bundesarbeitsgericht zu bekommen. In Erfurt, so die Hoffnung, müssten sich die Bundesrichter erneut mit Fragen der Tarifeinheit beschäftigen, die sie 2010 gelockert hatten. Es gehe nicht darum, die GdF wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, hatte der Anwalt betont. Die Lufthansa leidet nach eigener Ansicht besonders unter externen Arbeitskämpfen, auf die sie keinen Einfluss hat. Im eigenen Unternehmen hat sie zudem mit Spartengewerkschaften etwa für die Piloten und das Kabinenpersonal zu kämpfen.

Mit der Forderung nach rund 9,5 Millionen Euro ist der neue Prozess gewichtiger als die bisherigen mit 32 500 beziehungsweise 3,2 Millionen Euro eingeklagter Schadenshöhe. Gefährlich für die GdF könnte der Umstand werden, dass der Arbeitskampf der Fraport-Vorfeldleute im vergangenen Jahr aus formalen Gründen von den hessischen Arbeitsgerichten nach neun Streiktagen als illegal eingestuft wurde. Ein geplanter Unterstützungsstreik der Towerlotsen, der den gesamten Flugverkehr am wichtigsten deutschen Luftdrehkreuz wurde ebenfalls untersagt.

Mit Fraport ist zudem im Unterschied zu den bisherigen Fällen das Unternehmen mit als Kläger an Bord, das tatsächlich bestreikt wurde. Allein die Forderungen des Flughafenbetreibers gegen die GdF belaufen sich auf rund 5 Millionen Euro. In den bisherigen Fällen hatten die Richter die Fluggesellschaften stets als unbeteiligte Dritte eingeschätzt, die Folgen eines Arbeitskampfes anderswo eben hinzunehmen hätten.

Ausgestiegen aus der Klage ist die Deutsche Flugsicherung GmbH, die rund 500 000 Euro von ihrer Hausgewerkschaft gefordert hatte. Doch im bundeseigenen Unternehmen ist die Machtposition der GdF weiterhin so stark, dass sie Spitzenmanager bis zum Rücktritt unter Druck setzen kann. Bei den Verhandlungen zum jüngsten Haustarif akzeptierte die DFS den Klageverzicht bereits als Vorbedingung.

Anders sieht es bei Fraport aus. Zwar hatten die rund 200 Leute vom Vorfeld im Frühjahr 2012 tatsächlich eigene Tarifverträge und mehrheitlich auch hohe Entgeltsteigerungen erstritten. Doch der Betriebsfrieden in Frankfurt hängt seit dem heftigen Tarifkonflikt mächtig schief. Das Management hatte bereits den Streik erfolgreich mit dem Einsatz von angelernten Ersatzkräften gekontert und denkt Kreisen zufolge darüber nach, die Vorfeld-Dienstleistungen nach außen zu vergeben./ceb/DP/edh

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