🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

Nahles will Branchen beim Übergang zum Mindestlohn helfen

Veröffentlicht am 02.04.2014, 15:13
Aktualisiert 02.04.2014, 15:18

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht bei insgesamt 15 Branchen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mindestlohns von 8,50 Euro. Nahles nannte am Mittwoch in Berlin unter anderem das Taxigewerbe sowie Obst- und Gemüsebauern. Sie sagte diesen Branchen Unterstützung zu, will aber keine vom Mindestlohn ausnehmen. Das Kabinett hatte zuvor den in der Abstimmung mit anderen Ressorts noch veränderten Gesetzentwurf von Nahles verabschiedet.

Nach dem überarbeiteten Entwurf sollen Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ausgeklammert werden. Ausgenommen werden auch Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung, Praktikanten in Berufsvorbereitung sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Regelung biete Langzeitarbeitslosen eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt, sagte Nahles. Dass Arbeitgeber diese Mitarbeiter nach einem halben Jahr wieder entlassen, könne sie nicht verhindern, räumte die Ministerin ein.

Bei den Koalitionspartnern CDU und CSU besteht der Wunsch, im parlamentarischen Verfahren weiterreichende Ausnahmen durchzusetzen. Die Gewerkschaften kritisieren, dass im Gesetz zu viele Ausnahmen vorgesehen seien, aus Sicht der Arbeitgeber sind es zu wenige. Nahles geht trotzdem davon aus, dass ihr Entwurf verfassungsfest ist und im Großen und Ganzen so durchkomme. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Schwierigkeiten in der Übergangsphase bis Anfang 2017 zu überwinden seien.

Die Regelung für Langzeitarbeitslose war im ursprünglichen Entwurf von Nahles sehr viel enger gefasst. Auf Druck des Kanzleramtes wurde nun festgelegt, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich befristet ausgeklammert sind. In Deutschland gibt es etwa eine Millionen Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind und daher als langzeitarbeitslos gelten.

Nahles betonte, Mindestlohn von 8,50 Euro "wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen".

Mit Blick auf die Erfahrungen in vielen anderen EU-Ländern und auf die bereits in 13 Branchen bestehenden Mindestlöhne in Deutschland sagte Nahles, sie rechne weder mit positiven noch mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sie sprach von dem "wahrscheinlich komplexesten und folgenreichsten Gesetz seit Jahrzehnten" und fügte hinzu: "Das ist keine Kleinigkeit, das ist ein Riesending, was wir da bewegen."

Nahles wies Forderungen nach einer Einkommensuntergrenze von 10 Euro zurück. "Ich kann nur davor warnen, ohne Augenmaß einem Mindestlohn einzuführen", sagte sie. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne unter 8,50 Euro möglich.

Nach Darstellung der Ministerin könnte das Gesetz Anfang Juli im Bundestag verabschiedet werden und dann nach der Sommerpause im September den Bundesrat passieren.

Unter anderem kritisierte Verdi-Chef Frank Bsirske die geplanten Ausnahmen für Langzeitarbeitslose. Im RBB Inforadio sagte er, der Mindestlohn solle vor Lohndumping schützen. "Das muss für Langzeitarbeitslose genauso gelten wie für jedermann und jede Frau".P/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.