KÖLN (dpa-AFX) - Die Lufthansa muss sich erneut gegen die Klage eines Vielfliegers zur Wehr setzen. Diesmal geht es um einen Kunden, der ein aus Bonusmeilen eingelöstes Flugticket verkauft hatte. Das war nach Ansicht der Fluggesellschaft unzulässig, weshalb ihm seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm gekündigt wurde. Der Kunde hätte das Ticket zwar an Freunde oder Verwandte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen, argumentierte die Lufthansa nach Gerichtsangaben.
Dagegen klagte der Kunde. In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Lufthansa recht. In zweiter Instanz wurde der Fall am Montag vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt. Das Gericht kündigte ein Urteil für den 12. Juni an. Eine Sprecherin sagte, die Richter müssten klären, ob eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden unangemessen benachteilige.
In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt: Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen./cd/DP/fbr
Dagegen klagte der Kunde. In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Lufthansa recht. In zweiter Instanz wurde der Fall am Montag vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt. Das Gericht kündigte ein Urteil für den 12. Juni an. Eine Sprecherin sagte, die Richter müssten klären, ob eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden unangemessen benachteilige.
In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt: Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen./cd/DP/fbr