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OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger / Verleger kritisieren neue ...

Veröffentlicht am 12.11.2014, 14:04
Aktualisiert 12.11.2014, 14:06
OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger / Verleger kritisieren neue ...

n Verleger kritisieren neue Werberestriktionen im Kleinanlegerschutz

Berlin (ots) - Warnhinweise sind Rückfall in pressefeindliche

Regulierung - Partielles Werbeverbot für sonstige Medien erreicht

neue Qualität der Bevormundung

Mit Unverständnis und Kritik haben der Bundesverband Deutscher

Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher

Zeitschriftenverleger (VDZ) auf den Vorschlag neuer

Werbebeschränkungen im Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes der

Bundesregierung reagiert. Der heute im Kabinett der Regierung

verabschiedete Gesetzentwurf regelt Finanzprodukte des so genannten

grauen Marktes und enthält neben Vorschriften etwa zur

Prospektpflicht und Finanzaufsicht auch eine Pflicht zu deutlich

hervorgehobenen Warnhinweisen in der Werbung für die jeweiligen

Produkte in Presse und sonstigen Medien. In sonstigen Medien wird

zudem die Werbung für die einschlägigen Finanzprodukte verboten,

soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem redaktionellen

wirtschaftlichen Schwerpunkt platziert wird. Beide

Werbebeschränkungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für private

Medien, die sich im freien Wettbewerb insbesondere durch

Werbeeinahmen finanzieren müssen, und können zum Anlegerschutz nichts

Relevantes beitragen.

"Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien

erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen",

erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ, "Das weiß auch die

Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar 'die

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher

Medienproduktion stärken will'."

Seit der letzten Großen Koalition, in der CDU/CSU und SPD

gemeinsam negativen Werbezwangsvorgaben mit Blick auf die

Refinanzierungsmöglichkeiten privater Medien entgegentraten, haben

sich die Herausforderungen an die Finanzierung journalistischer

Medien noch weiter verschärft. Wenn die Bundesregierung nun dennoch

die jahrelang geübte und allein richtige Politik des Verzichts auf

neue Werbebeschränkungen aufgibt, verschlechtert das die

Finanzierungsmöglichkeiten privater journalistischer Medien und

bedeutet einen Rückfall in eine staatliche Bevormundung von Medien,

Bürgern und Werbewirtschaft.

Auffällige negative Zwangsinformationen über das beworbene

Produkt, die nach dem Gesetzentwurf für die Werbung in der Presse und

sonstigen Medien gelten sollen, können letztlich ähnlich wie

Werbeverbote wirken, da Negativwerbung keine Werbung ist und im

Zweifel nicht geschaltet wird. Derartige Vorgaben schaden der

Finanzierung der betroffenen Medien, ohne für den Verbraucherschutz

relevanten Mehrwert zu schaffen. Denn eine zwangsweise Information

oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung kann ohne

jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden. Das belegt

der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in eindrucksvoller

Weise. Jeder Anleger muss vor der Anlageentscheidung mit Vor- und

Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt

unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die

fragliche Warnung enthält.

Das nur für sonstige Medien geltende partielle Werbeverbot enthält

eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger. Die

Bundesregierung will legale Werbung für legale Finanzprodukte in

diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich)

einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem

Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür ist, dass die Politik nur bei

den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende

Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt. Der

Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil darf hingegen entsprechende

legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. Der Staat wird damit

wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl

bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche

(legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen.

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern den Bundestag auf,

sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch

das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen.

Die Werberestriktionen beschädigen die Rahmenbedingungen privater

Medien und bevormunden erwachsene Bürger, ohne einen Mehrwert für den

im Übrigen vielfach sinnvollen Kleinanlegerschutz zu enthalten.

OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger

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Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann

Telefon: 030/ 726298-210

E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay

Telefon: 030/ 726298-214

E-Mail: pasquay@bdzv.de

nn

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