n Verleger kritisieren neue Werberestriktionen im Kleinanlegerschutz
Berlin (ots) - Warnhinweise sind Rückfall in pressefeindliche
Regulierung - Partielles Werbeverbot für sonstige Medien erreicht
neue Qualität der Bevormundung
Mit Unverständnis und Kritik haben der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) auf den Vorschlag neuer
Werbebeschränkungen im Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes der
Bundesregierung reagiert. Der heute im Kabinett der Regierung
verabschiedete Gesetzentwurf regelt Finanzprodukte des so genannten
grauen Marktes und enthält neben Vorschriften etwa zur
Prospektpflicht und Finanzaufsicht auch eine Pflicht zu deutlich
hervorgehobenen Warnhinweisen in der Werbung für die jeweiligen
Produkte in Presse und sonstigen Medien. In sonstigen Medien wird
zudem die Werbung für die einschlägigen Finanzprodukte verboten,
soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem redaktionellen
wirtschaftlichen Schwerpunkt platziert wird. Beide
Werbebeschränkungen verschlechtern die Rahmenbedingungen für private
Medien, die sich im freien Wettbewerb insbesondere durch
Werbeeinahmen finanzieren müssen, und können zum Anlegerschutz nichts
Relevantes beitragen.
"Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien
erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen",
erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ, "Das weiß auch die
Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar 'die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher
Medienproduktion stärken will'."
Seit der letzten Großen Koalition, in der CDU/CSU und SPD
gemeinsam negativen Werbezwangsvorgaben mit Blick auf die
Refinanzierungsmöglichkeiten privater Medien entgegentraten, haben
sich die Herausforderungen an die Finanzierung journalistischer
Medien noch weiter verschärft. Wenn die Bundesregierung nun dennoch
die jahrelang geübte und allein richtige Politik des Verzichts auf
neue Werbebeschränkungen aufgibt, verschlechtert das die
Finanzierungsmöglichkeiten privater journalistischer Medien und
bedeutet einen Rückfall in eine staatliche Bevormundung von Medien,
Bürgern und Werbewirtschaft.
Auffällige negative Zwangsinformationen über das beworbene
Produkt, die nach dem Gesetzentwurf für die Werbung in der Presse und
sonstigen Medien gelten sollen, können letztlich ähnlich wie
Werbeverbote wirken, da Negativwerbung keine Werbung ist und im
Zweifel nicht geschaltet wird. Derartige Vorgaben schaden der
Finanzierung der betroffenen Medien, ohne für den Verbraucherschutz
relevanten Mehrwert zu schaffen. Denn eine zwangsweise Information
oder Warnung aller Verbraucher vor jeder Kaufentscheidung kann ohne
jede Beschädigung der Medienwerbung sichergestellt werden. Das belegt
der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in eindrucksvoller
Weise. Jeder Anleger muss vor der Anlageentscheidung mit Vor- und
Zuname unter Orts- und Datumsangabe ein Informationsblatt
unterschreiben, das auf der ersten Seite in hervorgehobener Weise die
fragliche Warnung enthält.
Das nur für sonstige Medien geltende partielle Werbeverbot enthält
eine neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger. Die
Bundesregierung will legale Werbung für legale Finanzprodukte in
diesen Medien nur erlauben, wenn das konkrete Medium (gelegentlich)
einen Wirtschaftsschwerpunkt aufweist und die Werbung in diesem
Wirtschaftsteil platziert. Grund dafür ist, dass die Politik nur bei
den Rezipienten von Wirtschaftsberichterstattung eine ausreichende
Mündigkeit für den Umgang mit diesen Produkten unterstellt. Der
Rezipient von Medien ohne Wirtschaftsteil darf hingegen entsprechende
legale Werbung für Finanzanlagen nicht sehen. Der Staat wird damit
wohl erstmals erwachsenen Bürgern in Abhängigkeit von ihrer Auswahl
bestimmter redaktioneller Themen Leseverhalten vorschreiben, welche
(legale) Werbung sie wahrnehmen dürfen.
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern den Bundestag auf,
sowohl die Werbezwangshinweise in jeglicher Medienwerbung als auch
das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen.
Die Werberestriktionen beschädigen die Rahmenbedingungen privater
Medien und bevormunden erwachsene Bürger, ohne einen Mehrwert für den
im Übrigen vielfach sinnvollen Kleinanlegerschutz zu enthalten.
OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
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nn