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OTS: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / BVR: ...

Veröffentlicht am 18.12.2013, 13:15
BVR: Einlagensicherungsrichtlinie stärkt Institutsschutz der

Genossenschaftsbanken / Finanzierung eines europäischen

Abwicklungsfonds durch kleine und mittlere Institute nicht

gerechtfertigt

Berlin (ots) - Erfreut zeigt sich Uwe Fröhlich, Präsident des

Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),

über die jüngste Trilog-Einigung zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie,

die das bewährte System des Institutsschutzes stützt, indem sie den

Leistungsumfang und die Handlungsmöglichkeiten eines

institutssichernden Systems (institutional protection scheme) in

ihren Anwendungskreis aufnimmt. Fröhlich: 'Dies bestätigt die

Institutssicherung des BVR, seit deren Bestehen nie eine

Genossenschaftsbank in die Insolvenz ging, Einleger nie Geld verloren

und niemals Steuerzahler belastet wurden, in ihrer langjährigen

Arbeit zugunsten der deutschen Sparerinnen und Sparer.'

Die nun im Trilog erzielten Anforderungen wie Schonung des

Steuergeldes, jederzeitigen Zugriff der Kunden auf die Einlagen,

Aufbau eines 'ex ante'-Fonds erfüllt die Sicherungseinrichtung des

BVR schon lange. Dabei setzt sie auf Prävention statt Entschädigung.

Fröhlich: 'Für die Sparer ist erfreulich, dass eine verpflichtende

grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen

Einlagensicherungssysteme nicht mehr vorgesehen ist.'

Allerdings trübe, so Fröhlich, der einheitliche Abwicklungsfonds

das Bild, denn hier würden kleine und mittlere Banken dennoch wieder

in Mithaftung für die risikoreichen Geschäfte von Großbanken

genommen. 'Es ist keinesfalls gerechtfertigt, kleine und mittlere

genossenschaftliche Institute für risikoreiche Großbanken mithaften

zu lassen', kritisiert Fröhlich das aktuelle Vorhaben von ECOFIN-Rat

und Europäischem Parlament, sämtliche europäische Kreditinstitute in

die Finanzierung eines einheitlichen Abwicklungsfonds einzubeziehen.

'Etwaige risikoadjustierte Beitragsbemessungen zum Fonds

entschärfen dies nur unzureichend', so Fröhlich weiter: 'Insgesamt

muss man leider festhalten, dass das Hauptziel der Bankenunion, also

die Regulierung systemrelevanter Banken und risikoanfälliger

Geschäftsmodelle, aufgrund einer unzureichenden Differenzierung der

Banken so nicht erreicht wird.'

Immerhin sei zumindest nach den Vorstellungen des Rates eine dem

einheitlichen Aufsichtsmechanismus vergleichbare

Zuständigkeitsverteilung zwischen europäischen und nationalen

Behörden vorgesehen, so dass für den weitaus überwiegenden Teil der

genossenschaftlichen Institute eine nationale Behörde als

Ansprechpartner fungieren würde.

OTS: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

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Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR

Pressesprecherin:

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