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OTS: Interhyp AG / Vieles neu macht der Mai - worauf Bauherren in 2014 achten ...

Veröffentlicht am 08.04.2014, 13:57
Aktualisiert 08.04.2014, 14:03

Vieles neu macht der Mai - worauf Bauherren in 2014 achten sollten /

Einführung EnEV 2014, Energieeffizienz-Expertenliste,

Erweiterungsgrenze / Anpassung der Voraussetzungen für KfW-Förderung

München (ots) - Zeitgleich mit der Einführung der EnEV am 1. Mai

2014 ändert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Juni

einige Förderkriterien. "Immobilienbesitzer können teilweise

profitieren. Die Änderungen sind zwar nicht umfangreich, jedoch

können sich für Darlehensnehmer neben verschärften Auflagen ebenso

finanzielle und qualitative Vorteile ergeben", sagt Michiel Goris,

Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem

Vermittler privater Baufinanzierungen. Der Experte fasst die

wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt deren Auswirkungen für

Bauherren.

Die größten Neuerungen ergeben sich für Bauherren dadurch, dass ab

dem 1. Mai 2014 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in

Kraft tritt. Mit der EnEV 2014 verschärfen sich die Anforderungen an

den Gesamteffizienzwert neu gebauter Immobilien um 25 Prozent. Zudem

müssen Sachverständige ihre Modernisierungsempfehlung in den

Energieausweis aufnehmen. Demzufolge müssen Darlehensnehmer

beispielsweise den Wärmeschutz der Gebäudehüllen erhöhen oder

Heizkessel beim Einbau einer neuen Heizung außer Betrieb nehmen.

Gleichzeitig wurde jedoch der EnEV-Nachweis für Erweiterungen

vereinfacht. "Insgesamt werden die verschärften Richtlinien

Immobilienvorhaben in Deutschland weiter verteuern - weshalb wir

damit rechnen, dass Immobilienkäufer mittelfristig höhere

Kreditsummen aufnehmen müssen", sagt Michiel Goris. "Wir empfehlen,

rechtzeitig die Einbindung von KfW-Krediten zu prüfen. Denn

finanzierungsseitig ist es kein Problem, Darlehen mit einer

KfW-Tranche zu kombinieren, um die finanzielle Belastung zu

reduzieren."

Aber auch die KfW selbst hat Änderungen eingeführt. So müssen sich

beispielsweise alle Sachverständige, die für eines der KfW-Programme

einbezogen werden wollen, ab 1. Juni 2014 auf der

Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes

eintragen. Bislang genügte es ihnen, als Sachverständiger vom

Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu sein. "Die Nachweise, die

zur Aufnahme auf die Liste erforderlich sind, werden sorgfältig

staatlich geprüft. Darüber hinaus müssen gelistete Sachverständige

alle zwei Jahre Fortbildungsmaßnahmen nachweisen und Praxisberichte

einreichen. Für Finanzierungsnehmer bedeutet das mehr Qualität der

Beratung oder der Bauvorhabenbegleitung", erklärt Goris. Derzeit sind

bereits über 7.000 Experten gelistet.

Eine weitere KfW-Änderung betrifft förderfähige Erweiterungen von

bestehenden Wohnflächen. Bislang war es Kreditnehmern im Rahmen der

energetischen Bestandssanierung nur möglich, Wohnflächen am Gebäude

durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder durch Anbau förderfähig

zu erweitern, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 Quadratmeter

erweitert wurde. Diese Obergrenze entfällt ab dem 1. Juni 2014. "Wer

sein Wohneigentum mit einer Förderung der KfW vergrößern möchte, muss

sich künftig nicht mehr auf einzelne Zimmer oder Anbauten

beschränken, sondern kann großzügiger planen", sagt Goris.

Über die Interhyp Gruppe

Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die

sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an

Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein

Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren

mehr als 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe

der größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist

an derzeit 69 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und

Partner präsent.

OTS: Interhyp AG

newsroom: http://www.presseportal.de/pm/12620

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ISIN: DE0005121701

Pressekontakt:

Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13

05, E-Mail: heidi.mueller@interhyp.de; interhyp.de

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