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ots.CorporateNews: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland: ...

Veröffentlicht am 11.01.2013, 11:37
Aktualisiert 11.01.2013, 11:40
43. Sachwert Rendite-Fonds Holland: Verjährung droht!

Bremen (ots) - Schlechte Nachrichten für die Anleger des 43.

Sachwert Rendite-Fonds Holland des Emissionshauses MPC Capital. Im

Rahmen eines Finanzierungskonzeptes waren die rund 1.300 Anleger

aufgefordert worden, Neukapital in Höhe von mindestens 3,75 Millionen

Euro einzubringen. Das magere Ergebnis der Bemühungen teilte die TVP

Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH den

Anlegern in einem Brief am 18. Dezember 2012 mit: Es kamen bislang

lediglich Zeichnungserklärungen über eine Summe von rund 450.000 Euro

zusammen. In dem Schreiben wies die TVP auch auf die

voraussichtlichen Folgen für die Anleger hin: Es drohe die Insolvenz

und damit auch die Rückforderung der bereits erhaltenen

Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter.

'Wir empfehlen den betroffenen Investoren dringend, mögliche

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

fachanwaltlich prüfen zu lassen', sagt Rechtsanwältin Petra

Brockmann, Partnerin der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft.

Die 43. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG ist von

Sparkassen und Banken vertrieben worden. 'Und vielfach', macht

Brockmann den geschädigten Anlegern Mut, 'lassen sich auch akzeptable

Vergleichslösungen erreichen'. Dabei müsse aber die Verjährungsfrist

von zehn Jahren beachtet werden, die ab dem Zeitpunkt der Zeichnung

berechnet werden sollte. Deshalb sei jetzt schnelles Handeln

gefordert. Die Kanzlei bietet deshalb am 11. und 14. Januar 2013 eine

kostenfreie Telefon-Beratung an. Unter der Nummer 0421-246850 ist

Petra Brockmann ganztätig erreichbar.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2012/2013, als 'häufig empfohlene Kanzlei' bei

den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und

RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RAin Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38

28359 Bremen

Fon: +49-421-24685-0

Fax: +49-421-24685-11

E-Mail:

petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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